Hallo,
ich bin Gesellschafter einer GbR und werde diese verlassen, nun war es bisher so das der Gesellschaftszweck darin bestand das wir ein Webportal betrieben haben, bei dem Webportal habe ich das komplette Layout erstellt und der andere Gesellschafter den Programmcode.
Nun frag ich mich ob das Portal welches ich aus der Firma mit rausnehmen möchte ein Erzeugnis darstellt und laut Buchhaltung nicht mal aufgeführt oder mit einen Minimalwert verbucht wurde, wirklich rauskaufen muss?
Oder ob man das einfach per Gesellschafterbeschluss mir sämtliche Nutzungsrechte an der Technik usw einräumen könnte?
Domain und Server laufen eh schon privat auf meinen Namen.