LX: Webportal einer Firma ein Erzeugnis?

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Hier gibt es mehrere Dinge zu berücksichtigen:

  • möglicherweise berührt der Domainname das Namensrecht des Unternehmens. In diesem Fall könntest Du gezwungen werden,
  • § 706 II, III BGB kann leicht so ausgelegt werden, dass die Entwicklung des Portals eine Leistung zugunsten der Gesellschaft war und daher die Rechte an die Gesellschaft übergegangen sind.
  • § 732 BGB kann bei einem Portal lediglich analog angewendet werden, da es ja keine Sache iSv § 90 BGB darstellt.

Wenn Du den Code von vorneherein unter eine freie Lizenz oder explizit unter Dein eigenes Urheberrecht gestellt hast, ergeben sich keine Probleme - wenn nicht, solltest Du schnell eine Einigung mit Deinen Mitgesellschaftern finden.

Gruß, LX

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RFC 1925, Satz 6: Es ist einfacher, ein Problem zu verschieben (...), als es zu lösen.