Texter mit x: Webportal einer Firma ein Erzeugnis?

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Ich habe nicht den Eindruck, als ob es da Uneinigkeit über den Verbleib des Portals gäbe. Die Frage scheint darauf abzuzielen, wie das im weitesten Sinne "buchhalterisch/unternehmensrechtlich" abzuwickeln ist.

Wenn Du den Code von vorneherein unter eine freie Lizenz oder explizit unter Dein eigenes Urheberrecht gestellt hast, ergeben sich keine Probleme - wenn nicht, solltest Du schnell eine Einigung mit Deinen Mitgesellschaftern finden.

Er hat doch "nur" das Layout* gemacht gemacht, den Programmcode hat der andere geschrieben.

* urheberrechtlich relativ wahrscheinlich nicht geschützt