Ich habe nicht den Eindruck, als ob es da Uneinigkeit über den Verbleib des Portals gäbe. Die Frage scheint darauf abzuzielen, wie das im weitesten Sinne "buchhalterisch/unternehmensrechtlich" abzuwickeln ist.
Wenn Du den Code von vorneherein unter eine freie Lizenz oder explizit unter Dein eigenes Urheberrecht gestellt hast, ergeben sich keine Probleme - wenn nicht, solltest Du schnell eine Einigung mit Deinen Mitgesellschaftern finden.
Er hat doch "nur" das Layout* gemacht gemacht, den Programmcode hat der andere geschrieben.
* urheberrechtlich relativ wahrscheinlich nicht geschützt