Das Layout einer Webseite als Gesamtwerk unterliegt dem Urheberrecht ...
Ich weiß viele wollen das nicht wahr haben aber dem ist nicht so. Ein Layout kann urheberrechtlich geschützt sein, als Werke der bildenden Künste, das ist aber nicht von vornherein gegeben. Es ist wie bei jedem Werk die Schöpfungshöhe/Werkhöhe ausschlaggebend, bzw. ist etwas nur dann ein Werk im Sinne des Urheberrechts, wenn eine ausreichende Schöpfungshöhe/Werkhöhe gegeben ist.