Cybaer: AGB auf Internetpräsenz

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Hi,

Im Gegenteil, die AGBs ins Internet zu stellen, ist keine Pflicht, sondern vielmehr ein zusätzlicher Schutz:

Und eine zusätzliche Quelle für Abmahnungen. Oft stehen in AGBs Regelungen, die der Gesetzeslage widersprechen. Das macht (auf uninformierte Kunden) vielleicht Eindruck, Rechtskraft erlangen sie natürlich trotzdem nicht.

wenn der Vertragspartner nämlich behauptet, von den AGBs nichts gewußt zu haben, kann man möglicherweise feststellen, dass er vor seiner Bestellung die entsprechende Seite aufgerufen hatte.

Für sich persönlich feststellen ist das eine, rechtswirksam beweisen etwas anderes.

Gruß, Cybaer

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Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.
(Joseph Joubert, Schriftsteller)