Boddze: AGB auf Internetpräsenz

Hallo Forengemeinde,

ich erstelle für einen befreundeten Elektroinstallateur eine Internetpräsenz. Es handelt sich dabei um eine Visitenkarte ohne Shop oder ähnliches. Müssen dennoch die AGB aufgeführt werden? Gibt es sonst irgendwelche rechtlichen Dinge, die ich beachten muss (Impressum ist klar).

Danke!

  1. Die AGB müssen überhaupt nicht im Internet aufgeführt werden, sondern lediglich bei Vertragsschluß dem Vertragspartner vorgelegt und von ihm zur Kenntnis genommen werden.

    Im Gegenteil, die AGBs ins Internet zu stellen, ist keine Pflicht, sondern vielmehr ein zusätzlicher Schutz: wenn der Vertragspartner nämlich behauptet, von den AGBs nichts gewußt zu haben, kann man möglicherweise feststellen, dass er vor seiner Bestellung die entsprechende Seite aufgerufen hatte.

    Gruß, LX

    --
    RFC 1925, Satz 3: Mit ausreichendem Schub fliegen Schweine wunderbar. (...)
    1. Hi,

      Im Gegenteil, die AGBs ins Internet zu stellen, ist keine Pflicht, sondern vielmehr ein zusätzlicher Schutz:

      Und eine zusätzliche Quelle für Abmahnungen. Oft stehen in AGBs Regelungen, die der Gesetzeslage widersprechen. Das macht (auf uninformierte Kunden) vielleicht Eindruck, Rechtskraft erlangen sie natürlich trotzdem nicht.

      wenn der Vertragspartner nämlich behauptet, von den AGBs nichts gewußt zu haben, kann man möglicherweise feststellen, dass er vor seiner Bestellung die entsprechende Seite aufgerufen hatte.

      Für sich persönlich feststellen ist das eine, rechtswirksam beweisen etwas anderes.

      Gruß, Cybaer

      --
      Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.
      (Joseph Joubert, Schriftsteller)
      1. Oft stehen in AGBs Regelungen, die der Gesetzeslage widersprechen.

        Das liegt ggf. daran, dass sich viele die AGB von anderen Unternehmen "zusammenklauben" - das sollte man tunlichst unterlassen.

        Btw: AGB, nicht AGBs :)

        1. Yerf!

          » Oft stehen in AGBs Regelungen, die der Gesetzeslage widersprechen.

          Das liegt ggf. daran, dass sich viele die AGB von anderen Unternehmen "zusammenklauben" - das sollte man tunlichst unterlassen.

          Btw: AGB, nicht AGBs :)

          Der uralte Streit... ich bin ja der Meinung, das hier in beiden Sätzen die Schreibweise richtig ist.

          Die AGB sind eine Sammlung von Bedingungen und damit an sich schon Mehrzahl, ok. AberCybaer sprach ja ganz allgemein von den verschiedenen Sammlungen von Bedingungen, die unternehmen so haben. Also eine Menge von Sammlungen, das rechtfertigt für mich das Plural-S an der Abkürzung. Eine offizielle Regelung gibts dafür ja nicht, soweit ich weis.

          Gruß,

          Harlequin

          --
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          1. Hallo,

            »» Btw: AGB, nicht AGBs :)
            Der uralte Streit... ich bin ja der Meinung, das hier in beiden Sätzen die Schreibweise richtig ist.
            Die AGB sind eine Sammlung von Bedingungen und damit an sich schon Mehrzahl, ok. AberCybaer sprach ja ganz allgemein von den verschiedenen Sammlungen von Bedingungen, die unternehmen so haben. Also eine Menge von Sammlungen, das rechtfertigt für mich das Plural-S an der Abkürzung.

            hmm, also eine ähnliche Argumentation wie im Englischen bei "people" vs. "peoples", oder auch "fish" vs. "fishes"?

            Eine offizielle Regelung gibts dafür ja nicht, soweit ich weis.

            Die einzige Regelung, die mir bisher bekannt ist (und die ich auch logisch finde), ist die, dass "AGB" bereits einen Pluralbegriff darstellt und deshalb kein Plural-s bekommt. Allerdings klingt deine Argumentation durchaus auch plausibel.

            So long,
             Martin

            --
            Rizinus hat sich angeblich als sehr gutes Mittel gegen Husten bewährt.
          2. Hi,

            Die AGB sind eine Sammlung von Bedingungen und damit an sich schon Mehrzahl, ok. AberCybaer sprach ja ganz allgemein von den verschiedenen Sammlungen von Bedingungen, die unternehmen so haben. Also eine Menge von Sammlungen, das rechtfertigt für mich das Plural-S an der Abkürzung.

            Ja, deine Deutung ist korrekt, aber ein Plural-S ist IMHO trotzdem falsch. Zum einen, weil der Plural im Deutschen nicht nur mit "s", sondern auch mit "n" oder "e" gebildet wird - es gibt als nicht "*das* Plural-S". Zum anderen: der Anhang muß schon sinnvoll sein, wenn man den Begriff ausspricht.

            "AGBs" ist schlicht falsch, weil es nunmal keine "Allgemeinen Geschäftsbedingungens" gibt (oder doch? ;-)), aber im Alltagsdeutsch ist dieser Fehler auch nicht gerade unüblich (PKWs, ...).

            Gruß, Cybaer

            --
            Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.
            (Joseph Joubert, Schriftsteller)
            1. Yerf!

              "AGBs" ist schlicht falsch, weil es nunmal keine "Allgemeinen Geschäftsbedingungens" gibt (oder doch? ;-)), aber im Alltagsdeutsch ist dieser Fehler auch nicht gerade unüblich (PKWs, ...).

              Hm, die Diskussion hatten wir doch auch erst hier. War da nicht was, dass der Duden ein "s" als Pluralform für Abkürzungen erlaubt, unabhängig von der ausgeschreibenen Form? Ansonsten würde wirklich viel falsch ausgesprochen werden und die "richtige" Version wären teilweise echte Zungenbrecher...

              (Wäre der Plural von "PeKaWe" dann "PeKaWä"?)

              Gruß,

              Harlequin

              --
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              1. Hi,

                Hm, die Diskussion hatten wir doch auch erst hier.

                Nicht verfolgt.

                War da nicht was, dass der Duden ein "s" als Pluralform für Abkürzungen erlaubt, unabhängig von der ausgeschreibenen Form?

                Kann schon sein. Der Duden erlaubt prinzipiell Dinge, wenn sie nur oft genug falsch gemacht werden (s. "Deppen-Apostroph")!

                Gruß, Cybaer

                --
                Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.
                (Joseph Joubert, Schriftsteller)
                1. Kann schon sein. Der Duden erlaubt prinzipiell Dinge, wenn sie nur oft genug falsch gemacht werden (s. "Deppen-Apostroph")!

                  Warum steht dann brilliant dann nicht schon lange im Duden? Auch in anderen Sprachen ist diese schreibweise schon lange etabliert :)

                  1. Hi,

                    Warum steht dann brilliant dann nicht schon lange im Duden? Auch in anderen Sprachen ist diese schreibweise schon lange etabliert :)

                    Heiß ich Konrad? :)

                    Gruß, Cybaer

                    --
                    Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.
                    (Joseph Joubert, Schriftsteller)
            2. Hallo,

              "AGBs" ist schlicht falsch, weil es nunmal keine "Allgemeinen Geschäftsbedingungens" gibt (oder doch? ;-)), aber im Alltagsdeutsch ist dieser Fehler auch nicht gerade unüblich (PKWs, ...).

              ich würde das nicht als Fehler sehen, sondern als den Regelfall: Der Plural eines mit Einzelbuchstaben abgekürzten Begriffs (also nicht Akronyme und auch nicht Abkürzungen wie "Abk.") wird eigentlich immer durch Anhängen eines -s gebildet, ungeachtet der korrekten Pluralform des ausgeschriebenen Begriffs:

              AG    AGs    Aktiengesellschaften (-en)
               CD    CDs    Compact Discs (-s)
               KKW   KKWs   Kernkraftwerke (-e)
               LED   LEDs   Leuchtdioden (-n)
               PC    PCs    Personal Computer (Singular- und Pluralform gleich)
               PKW   PKWs   Personenkraftwagen (Singular- und Pluralform gleich)

              Selbst wenn ich die Beispiele CD und PC streiche, weil sie keine deutschen, sondern englische Begriffe abkürzen und somit nicht unter die Regeln deutscher Grammatik fallen sollten (LED genaugenommen auch: Light Emitting Diode), zeigt sich ein deutlicher Trend.
              Ich weiß allerdings nicht, ob die Pluralbildung derartiger Abkürzungen überhaupt offiziell geregelt ist. Der allgemein übliche Sprach- und Schriftverkehr verwendet jedenfalls überwiegend das -s für die Pluralbildung dieser Abkürzungen. Mir fällt auch im Moment kein Gegenbeispiel ein.

              So long,
               Martin

              --
              Ordnung ist, wenn man etwas findet, was man gar nicht sucht.
              1. PKW   PKWs   Personenkraftwagen (Singular- und Pluralform gleich)

                Wagen -> Wägen; Wagen -> Wagen

  2. Müssen dennoch die AGB aufgeführt werden?

    Nein. Auch wenn du einen Online-Shop hast, musst du keineswegs AGB anführen - es gelten dann einfach die gesetzlichen Bestimmungen, die ohnehin gelten würden.

    Noch besser - du musst nichtmal eigene AGB haben (weder online noch offline). AGB sind nur erforderlich, wenn du etwas an den Standardbestimmungen ändern möchtest (natürlich im gesetzlich definierten Rahmen).