Anmeldung als Freiberufler, was ist zu beachten?
Rol
- recht
0 Alexander (HH)0 e-lancer
luti
Hallo,
ich studiere an der FernUniversität Hagen Informatik und werde -wenn alles so
weiterläuft- nächstes Jahr meinen Abschluss als Diplominformatiker haben.
Nun ergeben sich jetzt schon hier und da kleinere Aufträge, so dass ich eine
freiberufliche Tätigkeit anmelden möchte.
Da das hier sicher schon viele gemacht haben würde ich mich über Hinweise,
z.B. über bekannte Fallstricke, freuen.
Insbesondere bin ich mir noch nicht genau sicher, ob die Freiberufliche
Tätigkeit gegenüber einer Gewerbeanmeldung nicht auch Nachteile haben wird
(Vorteil wäre auf jeden Fall der Wegfall der Gewerbesteuer).
Bei meiner Tätigkeit wird es sich im Wesentlichen um die Entwicklung von
individueller Hard- und Software, nur in Ausnahmefällen um Vertrieb bzw.
Installation von existierenden Lösungen gehen. Damit wäre imho die
Voraussetzung für eine freiberufliche Tätigkeit erfüllt.
Bitte gebt Euren Senf dazu....:-)
Moin Moin!
Bei meiner Tätigkeit wird es sich im Wesentlichen um die Entwicklung von
individueller Hard- und Software, nur in Ausnahmefällen um Vertrieb bzw.
Installation von existierenden Lösungen gehen. Damit wäre imho die
Voraussetzung für eine freiberufliche Tätigkeit erfüllt.
Das sehe ich genau anders herum. So lange Du nur bestehende Software anpaßt und wartest, arbeitest Du freiberuflich.
Sobald Du eigene Software herstellst und verkaufst, produzierst Du etwas und bist damit gewerblich tätig.
Analog dürfte das bei Hardware aussehen.
Frag das Finanzamt, die MÜSSEN Dir solche Auskünfte erteilen. Frage einen Steuerberater, der sich auf Unternehmensgründungen spezialisiert hat, der kann Dir sagen, in welche Fallen Du tappen kannst. Generell solltest Du vor irgendeiner Art von Unternehmensgründung, egal ob freiberuflich oder gewerblich, dich intensiv mit einem Steuerberater auseinander setzen, auch z.B. um den Business Plan zu überprüfen bzw. aufzustellen.
Alexander
Hallo
»» Bei meiner Tätigkeit wird es sich im Wesentlichen um die Entwicklung von
»» individueller Hard- und Software, nur in Ausnahmefällen um Vertrieb bzw.
»» Installation von existierenden Lösungen gehen. Damit wäre imho die
»» Voraussetzung für eine freiberufliche Tätigkeit erfüllt.Das sehe ich genau anders herum. So lange Du nur bestehende Software anpaßt und wartest, arbeitest Du freiberuflich.
Sobald Du eigene Software herstellst und verkaufst, produzierst Du etwas und bist damit gewerblich tätig.
Analog dürfte das bei Hardware aussehen.
Diesbezüglich habe ich mich beim Finazamt erkundigt. Die haben mir es so gesagt. Wenn ich bestehende Hard- und Software verkaufe, bin ich mehr oder weniger ein Händler, also gewerbetreibend.
Wenn ich individuelle Lösungen entwickele (ich meine Einzellösungen oder Kleistserien) wäre die Anmeldung sowhl als Gewerbebetrieb als auch als Freiberufler möglich.
Hello,
Frag das Finanzamt,
das Finanzamt ist dafür nicht zuständig. Die interessiert das acuh nicht, solange sie kassieren können.
Zuständig ist das Ordnungsamt und damit der Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
Hallo,
Zuständig ist das Ordnungsamt und damit der Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
kreisfreie Städte - gibt's die überhaupt noch? In den letzten Jahren werden doch überall Kreisverkehre gebaut ...
*scnr*
Martin
Hallo Alexander,
Bitte gebt Euren Senf dazu....:-)
Google mal nach "e-lancer", die ersten beiden Treffer sind - wie ich finde - recht hilfreiche Seiten:
e-lancer-nrw.de
ratgeber-e-lancer.de
Letztere Seite deckt vor allem rechtliche Aspekte ab.
Grüße, luti