hoppel: Urheberschaft

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Hallo foomaker,

danke auch für Deine interessanten Überlegungen.

Wenn nichts anderes vereinbart ist, gehören dem Auftragnehmer alle Rechte am erstellten Produkt mit Einschränkung der vom Auftraggeber gelieferten Materialien wie Banner, Fotos, Grafiken, Texte etc.

So hätte ich es auch gedacht. Aber was ist dann mit der geistigen Leistung des Auftraggebers, das System zu dem "heranreifen" zu lassen, was es durch seine Überlegungen erst geworden ist?

Ein "datenbankgestütztes Informationssystem" ist idealerweise so gestrickt, dass mit einer Rekonfiguration auf die Bedürfnisse und Vorstellungen eines neuen Auftraggebers leicht eingegangen werden kann, ohne wesentliche Bestandteile neu skripten oder programmieren zu müssen.

Yep. Allerdings ist das System in die Jahre gekommen und die Wiederverwendbarkeit teilweise etwas eingeschränkt.

Ein Buyout wird nur selten vereinbart, weil der Auftraggeber 2 entscheidende Nachteile in Kauf nehmen muss:

  1. Ein Buyout ist bis 10 mal so teuer wie ein "normaler" Werkvertrag.

Ok, das hat dann definitiv nicht vorgelegen, aber interessant zu wissen.

Im Normalfall kann dem Auftragnehmer also keiner verbieten, programmiertes bzw. geskriptes Material wiederzuverwenden - solange es kein material enthält, das von einem vorherigen Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde.

Nur bezieht sich "Material" auch auf geistige Überlegungen, das Definieren von Anforderungen und Überlegungen, wie diese (prinzipiell) am besten zu lösen wären?

Dank & Gruß, hoppel