Tom: Urheberschaft

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Hello,

Dort wird ausdrücklich ein ausschließliches (und übertragbares) Nutzungsrecht eingeräumt. Das ist nicht sehr auftragnehmerfreundlich ;)

Es ist auch nur ein Beispiel. Selber denken musst Du schon noch.

Ohne substantiierte Regelung der einzelnen Punkte würde ich immer erst mal von einem Werkvertrag ausgehen, da der Eine versprochen hat, zu bezahlen und der Andere zu leisten.

Aber auch bei einem Werkvertrag wird ja ein Werk geschaffen, dass grundsätzlich urheberrechtlich geschützt ist ...

Genau.

Allerdings würde ich eher dann von einem Werkvertrag ausgehen, wenn eine Arbeit nach genauer Anleitung erfolgt ist, also der Auftragnehmer keine wirkliche eigene geistige Schöpfung erbracht hat.

Dann ist es wohl eher ein Dienstvertrag.

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

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Nur selber lernen macht schlau
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