Auge: Impressum nur für Besucher sichtbar machen?

Beitrag lesen

Hallo

Man könnte das Impressum erst anzeigen, wenn von einem Menschen ein Sicherheitscode eingegeben wurde, etwa die Antwort auf "21 - 17".

Widerspricht dem Gesetz.

Kannst du den entspr. Paragrafen nennen?

Telemediengesetz (TMG) § 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

Zauberfloskeln: "leicht erkennbar", "unmittelbar erreichbar", "ständig verfügbar"

Dazu das BMJ: Wie muss ich die Anbieterkennzeichnung platzieren?

Die Seite justlaw.de: Die Bezeichnung muss ferner an gut wahrnehmbarer Stelle, in der Sprache der Webseite, jederzeit auffindbar und gut lesbar sein. Entsprechend müssen die Hinweise ohne spezielle Hilfsprogramme oder Einstellungen des Rechners (kein JavaScript-Popup) lesbar sein. (unter: II. Informationspflichten nach § 5 TMG)

Letzteres ist natürlich nichts offizielles. Es weist aber in die Richtung, den Zugang zu diesen Informationen nicht künstlich zu erschweren.

Du könntest vielleicht eine Graphik anzeigen statt Text.

Och nöö, aber weil du's bist: Widerspricht dem Gesetz.

Nochmal: Was sagt "das Gesetz"? In der Printform (z.B. Werbebroschüre) habe ich ja auch eine Grafik, die nur mit Zusatzaufwand digital zu lesen wäre.

Wir sind hier nicht auf totem Holz. Das Impressum einer Website hat leicht zugänglich, der Zugriff darauf also nicht behindert zu sein. Beide von dir genannten Techniken schränken den Zugriff auf den Inhalt eindeutig ein. Das Textcaptcha, weil es eventuell nicht erfassbar[1] ist, die Grafik, weil sie den Text eben als Bild ausgibt, was schlecht Sehende, Blinde und Clients, die Grafiken nicht anzeigen ausschließt.

Was spricht dagegen, Maschinen (Robot-Programme) auszusperren?

Die "Nichtmaschinenlesbarkeit" schließt automatisch Menschen aus, nämlich, wie oben schon angesprochen, jene, die z.B. Bilder schlecht oder nicht sehen können oder einen Client haben, der Bilder nicht ausgeben kann.
[1] Damit meine ich, dass jemand nicht klar kriegen könnte, was von ihm verlangt wird. Das mag bei "irgendwelchen" Anwendungen "egal" sein -- ich ziehe solche Textcaptchas den grafischen selbst bei weitem vor -- hier gehtr es jedoch um eine gesetzliche Vorschrift.

Tschö, Auge

--
Verschiedene Glocken läuteten in der Stadt, und jede von ihnen vertrat eine ganz persönliche Meinung darüber, wann es Mitternacht war.
Terry Pratchett, "Wachen! Wachen!"
Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.3