elektronische Rechnung
jobo
- sonstiges
Hallo,
irgendwie kann ich einige Gegenüber davon überzeugen, dass einer nicht unterschriebene Rechnung, per Mail übermittelt und dann ausgedruckt, nicht anzusehen ist, ob der Rechnungssteller oder Rechnungsempfänger sie ausgedruckt hat.
Wie gehen denn korrekte elektronische Rechnungen? Das Prinzip Rechnung-als-Word-Datei oder PDF hakt doch daran, dass das "elektronisch" nicht akzeptiert wird, wohl aber in der Printfassung (s.o.). Webhoster z.B. verwenden eine .sig-Datei, das ist wohl die elektronische Signatur. Aber dem PDF, das ich öffne und für meine Steuer ausdrucke sieht man das ja nicht wirklich an. Dem Ausdruck umso weniger, würde ich meinen.
Gruß
jobo
Hi,
irgendwie kann ich einige Gegenüber davon überzeugen, ...
in diesem Einleitungssatz fehlt ein "nicht", nicht? ;-)
... dass einer nicht unterschriebene Rechnung, per Mail übermittelt und dann ausgedruckt, nicht anzusehen ist, ob der Rechnungssteller oder Rechnungsempfänger sie ausgedruckt hat.
Aber das ist doch eigentlich sonnenklar. Einem elektronisch erstellten Dokument (und das dürften heutzutage wohl nahe 100% sein) kann ich nicht ansehen, wer es ausgedruckt hat.
Die Echtheit kann daher nicht davon abgeleitet werden, wer den Ausdruck angefertigt hat, sondern im Regelfall von einer Unterschrift. Eine händisch geleistete Unterschrift (Tinte, Kugelschreiber) ist normalerweise leicht von einer eingescannten und mit ausgedruckten Unterschrift unterscheidbar.
Bleibt also nur die Frage: Wie sieht das bei Dokumenten ohne Unterschrift aus?
Wie gehen denn korrekte elektronische Rechnungen?
Ich weiß es auch nicht wirklich und kann nur mutmaßen. Meine Auffassung ist, dass ein elektronisch übermitteltes Dokument nur in Verbindung(!) mit einer elektronischen Signatur als "echt" gelten darf. Drucke ich das Dokument aus und lege es dann jemand anderem vor, ist es IMHO juristisch wertlos, weil seine Authentizität nicht mehr erkennbar ist.
Schlimm finde ich allerdings, dass sogar Behörden sich teilweise weigern, dem Bürger bestimmte Dokumente elektronisch zu übermitteln, weil das nicht fälschungssicher sei (soweit nachvollziehbar), aber gleichzeitig Bescheide als gewöhnlichen Brief verschicken. Die Finanzämter sind solche Spitzbuben: Da kommt ein Steuerbescheid als gewöhnlicher Brief, nicht mal als Einschreiben, und dann ist im Umschlag ein Schreiben auf Klopapier, ähm, sorry: Recyclingpapier, das weder Stempel noch Unterschrift noch sonst irgendeinen Echtheitsnachweis trägt. Die Anmerkung "Dieser Bescheid wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig" finde ich einfach lächerlich. So ein Schreiben könnte ich auch produzieren!
Das Prinzip Rechnung-als-Word-Datei oder PDF hakt doch daran, dass das "elektronisch" nicht akzeptiert wird, wohl aber in der Printfassung (s.o.).
Die ganze Geschichte hat zwei Probleme:
1. Nachweis der Echtheit, wenn der Empfänger das Dokument erhält
Der Empfänger muss erkennen können, dass das Dokument wirklich von dem stammt, der als Aussteller angegeben ist. Das ist manchmal schon durch den Übertragungsweg offensichtlich (z.B. direkter Download von der Website des Ausstellers).
2. Nachweis der Echtheit, wenn der Empfänger das Dokument jemandem vorlegt
Ein Dritter, der in den Prozess eingebunden ist, muss ebenfalls noch sehen können, dass das Dokument nicht durch den Empfänger manipuliert (gefälscht) worden ist. Das ist aber bei elektronisch übermittelten und gespeicherten Dokumenten äußerst schwierig. Klar, man kann einen MD5-Hash für die Originaldatei angeben. Den Ausdruck kann ich dann aber trotzdem nicht mehr verifizieren.
Webhoster z.B. verwenden eine .sig-Datei
Tatsächlich? Habe ich noch nicht erlebt. Mein Webhoster, mein Internet-Provider und mein Telefonanbieter verschicken alle stinknormale Mails mit PDF-Anhang. Keine Signatur.
Aber dem PDF, das ich öffne und für meine Steuer ausdrucke sieht man das ja nicht wirklich an. Dem Ausdruck umso weniger, würde ich meinen.
Also sind wir uns einig.
So long,
Martin
Hi!
Meine Auffassung ist, dass ein elektronisch übermitteltes Dokument nur in Verbindung(!) mit einer elektronischen Signatur als "echt" gelten darf.
Dem Empfänger ist zwar zuzumuten, dass er die Echtheit der Signatur prüfen muss. Der Absender ist allerdings nicht verpflichtet, die Signatur selbst anzubringen. Er darf die Dokumente unverschlüsselt an einen (auch spanischen) Dienstleister senden, der die Signierung vornimmt. Jedenfalls lasst dies das Gesetz zu, nach meinem Wissensstand.
Lo!
Hallo,
"Solange eine Rechnung in Papierform abgeheftet wird, kann ein Steuerprüfer nicht erkennen, ob die Rechnung beim Lieferant gedruckt und per Post versendet wurde, oder erst beim Kunden ausgedruckt wurde."
Gefunden in: http://www.collmex.de/elektronische_rechnung_per_email.html
Gruß
jobo
Hallo,
"Solange eine Rechnung in Papierform abgeheftet wird, kann ein Steuerprüfer nicht erkennen, ob die Rechnung beim Lieferant gedruckt und per Post versendet wurde, oder erst beim Kunden ausgedruckt wurde."
Einschränkung unserer Innenrevision: Der Ausdruck muss von der Faltung noch Knickspuren aufweisen. Im Allgemeinen werden Briefe nämlich gefaltet versendet. Bei einer ungefalteten Rechnung kommt sonst der Verdacht auf: "Die haben Sie doch selber ausgedruckt!"
Grüße, Alex.
Hallo,
"Solange eine Rechnung in Papierform abgeheftet wird, kann ein Steuerprüfer nicht erkennen, ob die Rechnung beim Lieferant gedruckt und per Post versendet wurde, oder erst beim Kunden ausgedruckt wurde."
Einschränkung unserer Innenrevision: Der Ausdruck muss von der Faltung noch Knickspuren aufweisen. Im Allgemeinen werden Briefe nämlich gefaltet versendet. Bei einer ungefalteten Rechnung kommt sonst der Verdacht auf: "Die haben Sie doch selber ausgedruckt!"
lustig. mein vorschlag dazu vor kurzem per mail:
"... wenn ich das ausdruck und dir zusende würde das exakt so aussehen, wie wenn du das machtest, abgesehen von den beiden falzungen bedingt durch das din-lang-format des briefes (;-). "
wobei man korrekter weise ja auch anmerken könnte, dass rechnungen auch im din-a4-umschlag verschickt werden könnten.
Gruß
jobo