jobo: [gelöst] elektronische Rechnung

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Hallo,

"Solange eine Rechnung in Papierform abgeheftet wird, kann ein Steuerprüfer nicht erkennen, ob die Rechnung beim Lieferant gedruckt und per Post versendet wurde, oder erst beim Kunden ausgedruckt wurde."

Einschränkung unserer Innenrevision: Der Ausdruck muss von der Faltung noch Knickspuren aufweisen. Im Allgemeinen werden Briefe nämlich gefaltet versendet. Bei einer ungefalteten Rechnung kommt sonst der Verdacht auf: "Die haben Sie doch selber ausgedruckt!"

lustig. mein vorschlag dazu vor kurzem per mail:

"... wenn ich das ausdruck und dir zusende würde das exakt so aussehen, wie wenn du das machtest, abgesehen von den beiden falzungen bedingt durch das din-lang-format des briefes (;-). "

wobei man korrekter weise ja auch anmerken könnte, dass rechnungen auch im din-a4-umschlag verschickt werden könnten.

Gruß

jobo