Hi!
Meine Auffassung ist, dass ein elektronisch übermitteltes Dokument nur in Verbindung(!) mit einer elektronischen Signatur als "echt" gelten darf.
Dem Empfänger ist zwar zuzumuten, dass er die Echtheit der Signatur prüfen muss. Der Absender ist allerdings nicht verpflichtet, die Signatur selbst anzubringen. Er darf die Dokumente unverschlüsselt an einen (auch spanischen) Dienstleister senden, der die Signierung vornimmt. Jedenfalls lasst dies das Gesetz zu, nach meinem Wissensstand.
Lo!