Hallo
ich habe da einen Kunden, der vor einigen Monaten eine Webseite erstellt bekommen hat und mich seither immer wieder vertröstet hat. Ich habe ihm jetzt zu verstehen gegeben, dass ich das Mahnverfahren einleiten werde.
Ist es legitim, die Webseite nach der zweiten Mahnung abzuschalten, bis die Zahlung eingegangen ist? Das würde die Sache sicher beschleunigen...
Mal als Vergleich:
Wenn z.B. ein Heizungsbauer die Heizung in ein Haus eingebaut hat, der Kunde aber nicht zahlt, gilt es als Diebstahl, wenn die Heizungsbaufirma auf die Baustelle geht und, um ein Druckmittel zu haben, die Heizung (teilweise) wieder abbaut (z.B. die Heizkörper). Das gilt sogar, wenn die Heizkörper nur geliefert und auf dem Grund des Bauherren gelagert werden.
Ich weiß zwar nicht, ob die Rechtslage in deinem Fall exakt die Gleiche ist. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es grundlegend anders geregelt ist. Erkundige dich bei (d)einem Anwalt über deine Möglichkeiten, Druck auf deinen Kunden auszuüben, bevor du dich mit möglicherweise illegalen Maßnahmen selbst in die Sc*eiße reitest.
Tschö, Auge
Verschiedene Glocken läuteten in der Stadt, und jede von ihnen vertrat eine ganz persönliche Meinung darüber, wann es Mitternacht war.
Terry Pratchett, "Wachen! Wachen!"
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