Hallo,
Wir würden gerne auf der Website eines Vereins ein Formular anbieten, mit dem sich Besucher per Post Informationsmaterial zusenden lassen können. Die Frage ist nun: ist das überhaupt zulässig?
nach meiner Einschätzung schon, aber ich natürlich auch kein Fachmann.
Bei einem E-Mail-Newsletter braucht es ja ein "Double Opt-in", wie ist das bei "richtiger Post". (Es würde allerdings nur um eine einmalige Zusendung von Infomaterial gehen, die Adresse würde nicht gespeichert werden.)
Das Interessante ist, dass auf den Kontakt zum Verbraucher (insbesondere durch Werbemaßnahmen) durch elektronische Medien wie Telefon, e-Mail oder gar Fax in letzter Zeit ein besonderes Augenmerk gelegt wird. So wurden beispielsweise in den letzten Jahren die Vorschriften und Auflagen verschärft, unter welchen Bedingungen Werbung per Telefon oder Mail überhaupt zulässig ist (vgl. UWG §7).
Aber die Werbung bzw. der Kundenkontakt durch traditionelle Briefsendungen ist davon AFAIK überhaupt nicht berührt. Die Zusendung von Werbung per Post ist daher, so wie ich das sehe, nach wie vor fast uneingeschränkt zulässig.
Nur mit den Datenschutzbestimmungen müsstest du aufpassen: Wenn du selbst behauptest, du würdest die eingegebenen Daten nicht dauerhaft speichern, sondern nur zum Erstellen und Adressieren eines Infopakets verwenden, dann muss das auch stimmen. Führst du aber nebenher eine Liste potentieller Kunden, dann wäre das unter diesen Voraussetzungen schon unzulässig. Das gilt erst recht fürs Weitergeben der Adressen an Geschäftspartner, ohne dass der potentielle Kunde davon weiß.
Schönes Wochenende noch,
Martin
Männer haben nur eine Angst: Die Angst, kein Mann zu sein.
(Liv Tyler, US-Schauspielerin)