moba: Kündigung aus wichtigem Grund (§314 BGB)

Hallo,

ich habe leider gerade ein rechtliches Problem.
Ein Anbieter schickt mir eine Rechnung mit einer Preiserhöhung.
Diese Preiserhöhung wurde ca. 2 Monate vorher angekündigt.
Das Vertragsverhältnis beläuft sich jeweils auf 3 Monate.

Meine Frage, kann ich den Vertrag nach Erhalt der Rechnung aus wichtigem Grund laut (§314 BGB) fristlos kündigen, oder ist dies durch die Ankündigung der Preiserhöhung nicht möglich?
Welche evtl. Kündigungsfristen wären einzuhalten?

Vielen Dank für Eure Hilfe vorab!

MfG Moba

  1. hi,

    Welche evtl. Kündigungsfristen wären einzuhalten?

    Eine Preiserhöhung ist Grund für eine fristlose Kündigung deinerseits.

    Hotte

    --
    Wenn der Kommentar nicht zum Code passt, kann auch der Code falsch sein.
    1. Hi Hotte

      Danke zunächst für Deine Antwort.

      Eine Preiserhöhung ist Grund für eine fristlose Kündigung deinerseits.

      Ist das Deine persönliche Rechtsauffassung oder weißt Du das genau?
      2. Gibt es irgendwelche Kündigungsfristen?
      Ich habe leider in Suchmaschinen nichts konkretes finden können?

      MfG moba

      1. hi,

        Danke zunächst für Deine Antwort.

        Eine Preiserhöhung ist Grund für eine fristlose Kündigung deinerseits.

        Ist das Deine persönliche Rechtsauffassung oder weißt Du das genau?

        Das weiß ich genau. Ein weiterer Grund wäre eine Änderung der AGB's.

        1. Gibt es irgendwelche Kündigungsfristen?

        Schau in die AGB. In Deinem Fall: Du hast von der Preiserhöhung erfahren und zeitnah gekündigt. Wie, zwei Wochen her? Kann es sein, dass Du im Urlaub warst...

        Ich habe leider in Suchmaschinen nichts konkretes finden können?

        Es gibt halt auch Dinge, die stehen nicht im Internet ;-)

        Hotte

        --
        Wenn der Kommentar nicht zum Code passt, kann auch der Code falsch sein.
        1. Schau in die AGB. In Deinem Fall: Du hast von der Preiserhöhung erfahren und zeitnah gekündigt. Wie, zwei Wochen her? Kann es sein, dass Du im Urlaub warst...

          Ich habe zuerst der Rechnung widersprochen und den vertraglich vereinbarten Betrag bezahlt. Gekündigt habe erst nach diversen Mahnungen 6 Wochen nach Rechnungsstellung.

          Die Ankündigung kam aber wie gesagt schon 2 Monate vor der Rechnung.
          Solange kann ich glaubhaft nicht im Urlaub gewesen sein.

          In den AGB steht diesbezüglich nichts.

          1. hi,

            Ich habe zuerst der Rechnung widersprochen und den vertraglich vereinbarten Betrag bezahlt. Gekündigt habe erst nach diversen Mahnungen 6 Wochen nach Rechnungsstellung.

            • für Dich, weil: Du hast mit der Zahlung des vertraglich vereinbarten Betrags der Preiserhöhung NICHT zugestimmt. Damit geht Dir Dein Kündigungsrecht auch nicht verloren.

            Die Ankündigung kam aber wie gesagt schon 2 Monate vor der Rechnung.

            Hier gehts ins Detail, d.h., es kommt auf den Wortlaut des Schriftverkehrs (Dein Widerspruch) an UND auch darauf, wie Dein Geschäftspartner reagiert hat. Sofern es keine Reaktion auf Deinen Widerspruch gibt, sondern nur Mahnungen wg. ausstehender Beträge, ist Dein Partner vor Gericht wenig glaubhaft.

            In den AGB steht diesbezüglich nichts.

            • für Dich. Verbindlich ist der Vertrag. Lege alle Schriftstücke, angefangen von der Ankündigung der Preiserhöhung, in zeitlicher Abfolge nebeneinander auf den Tisch und verschaffe Dir damit eine Übersicht bezüglich Vertragseinhaltung. Wiederhole ggf. Deinen Widerspruch per Einschreiben und weise darauf hin, dass dazu eine Antwort seitens Geschäftspartner noch aussteht (falls dem so ist). Dann ist der Partner am Zug und falls der darauf nur mit einer Mahnung antwortet, hat er den Prozess schon verloren bevor dieser begonnen hat.

            Viel Glück,
            Hotte

            --
            Zum Abbauen von Frust empfehle ich Holzhacken. Das hat den hübschen Nebeneffekt, dass im Winder der Ofen nicht ausgeht.
            1. Nun Hotte, vielen Dank für Deine Ausführungen.
              Die Firma, um die es sich handelt ist mein Webspace-Anbieter.

              Bei diesem Anbieter habe ich nun aber mehrere Domains.
              Die Domain mit der Preiserhöhung habe ich wie gesagt gekündigt.
              Die fristlose Kündigung wurde wie schon beschrieben nicht akzeptiert.
              Der Anbieter ist also der Meinung, es sind noch offene Rechnungsbeträge vorhanden und hat nun weitere Domains gesperrt.

              Die jetzt gesperrten Domains haben nichts mit dem Vetrag der gekündigten Domain zu tun. Ist so etwas überhaupt rechtens?
              Ich erwäge nämlich die Wiederfreischaltung per Gerichtsbeschluss im Eilverfahren!

              Nochmal zu den Widersprüchen: Diese Widersprüche habe ich per Mail durchgeführt. Darauf wurde aber nie reagiert. Demnach kann ich ja nicht 100%ig davon ausgehen, dass diese Mails angekommen sind. Die verwendete Adresse ist aber in den Mahnungen aufgeführt. Meines Wissens gelten diese Mail aber als zugestellt, oder? Wie verhält sich das genau?

              1. hi,

                Nochmal zu den Widersprüchen: Diese Widersprüche habe ich per Mail durchgeführt. Darauf wurde aber nie reagiert.

                Ja, wenn das so ist, hat Du sehr gute Chancen, den Prozess zu gewinnen. Verklage diese Firma!

                Wichtig ist Dir sicher die Freigabe der Domains. Dein Geld wirst Du nicht zurückbekommen (da gibts Deinerseits auch keine Forderung, wie ich das sehe).

                Hotte

                1. Hallo Hotte,

                  ja, mir geht es hauptsächlich um die Wiederfreigabe der Domain.
                  Wie stelle so ein gerichtliches Eilverfahren am besten an?
                  Ich habe mich mit sowas noch nie beschäftigt.

                  MfG moba

                  1. Hi!

                    Wie stelle so ein gerichtliches Eilverfahren am besten an?
                    Ich habe mich mit sowas noch nie beschäftigt.

                    Mit den hier zu bekommenden Laienmeinungen wirst du, um es mal gelinde auszudrücken, nicht die besten Karten gegen den Provider und seinen sicherlich bereits vorhandenen rechtlichen Beistand haben. Wende dich mit deinem konkreten Problem an einen Anwalt.

                    Lo!

  2. Was steht denn in den AGBs zu (einseitigen) Vertragsänderungen wie Preiserhöhungen?

  3. Grüße,
    stand in der Ankündigung irgendwas von "wenn Sie diesem nicht binnen 34 Nanosekunden widersprechen, gilt es als akzeptiert"?
    MFG
    bleicher

    --
    __________________________-

    FirefoxMyth
    1. Hallo bleicher,

      stand in der Ankündigung irgendwas von "wenn Sie diesem nicht binnen 34 Nanosekunden widersprechen, gilt es als akzeptiert"?

      Nein, über Fristen steht nicht in der Ankündigung.
      Die Erhöhung wird als Produkterweiterung verschleiert.
      Enthalten ist dann nur noch folgende Aussage

      Mit Ihrer neuen Produktausstattung nutzen Sie Ihr Paket ab der nächsten Vertragslaufzeit für günstige  ...€ /Monat*. Eine Abbuchung des Rechnungsbetrages für Ihr Paket erfolgt zum Beginn der neuen Laufzeit.

      Der Stern hinter dem Preis wird in der E-Mail nicht erklärt.