moba: Kündigung aus wichtigem Grund (§314 BGB)

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Schau in die AGB. In Deinem Fall: Du hast von der Preiserhöhung erfahren und zeitnah gekündigt. Wie, zwei Wochen her? Kann es sein, dass Du im Urlaub warst...

Ich habe zuerst der Rechnung widersprochen und den vertraglich vereinbarten Betrag bezahlt. Gekündigt habe erst nach diversen Mahnungen 6 Wochen nach Rechnungsstellung.

Die Ankündigung kam aber wie gesagt schon 2 Monate vor der Rechnung.
Solange kann ich glaubhaft nicht im Urlaub gewesen sein.

In den AGB steht diesbezüglich nichts.