hi,
Ich habe zuerst der Rechnung widersprochen und den vertraglich vereinbarten Betrag bezahlt. Gekündigt habe erst nach diversen Mahnungen 6 Wochen nach Rechnungsstellung.
- für Dich, weil: Du hast mit der Zahlung des vertraglich vereinbarten Betrags der Preiserhöhung NICHT zugestimmt. Damit geht Dir Dein Kündigungsrecht auch nicht verloren.
Die Ankündigung kam aber wie gesagt schon 2 Monate vor der Rechnung.
Hier gehts ins Detail, d.h., es kommt auf den Wortlaut des Schriftverkehrs (Dein Widerspruch) an UND auch darauf, wie Dein Geschäftspartner reagiert hat. Sofern es keine Reaktion auf Deinen Widerspruch gibt, sondern nur Mahnungen wg. ausstehender Beträge, ist Dein Partner vor Gericht wenig glaubhaft.
In den AGB steht diesbezüglich nichts.
- für Dich. Verbindlich ist der Vertrag. Lege alle Schriftstücke, angefangen von der Ankündigung der Preiserhöhung, in zeitlicher Abfolge nebeneinander auf den Tisch und verschaffe Dir damit eine Übersicht bezüglich Vertragseinhaltung. Wiederhole ggf. Deinen Widerspruch per Einschreiben und weise darauf hin, dass dazu eine Antwort seitens Geschäftspartner noch aussteht (falls dem so ist). Dann ist der Partner am Zug und falls der darauf nur mit einer Mahnung antwortet, hat er den Prozess schon verloren bevor dieser begonnen hat.
Viel Glück,
Hotte
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Zum Abbauen von Frust empfehle ich Holzhacken. Das hat den hübschen Nebeneffekt, dass im Winder der Ofen nicht ausgeht.
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