Tommi: Wie war das noch mal mit Ortsnamen in einer Domain?

Moin!

Vor ein paar Jahren gab es doch immer mal wieder Streitereien um Domains mit Orts-, Gemeinde- oder Stadtnamen. Wo ich was darüber finden konnte, ging es immer um komplette Domains als Ortsnamen (z.B. Heidelberg). Wie ist das aber, wenn nur ein Teil der Domain ein Ortsname ist? Kann es da auch Ärger geben (z.B. saftladen-hintertupfingen.de)?

Danke!
Tommi

  1. Tachchen!

    Da muss man sorgsam unterscheiden:
    Die reinen Städtenamen sind ein Problem des Namensrechts.
    Kombinierte Städtenamen (wie dein Beispiel) sind gerne mal ein Problem
    des Wettbewerbsrechts. Dieses gilt aber nicht zwischen jedermann.

    Folglich wird die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit komplizierter
    als man das als Rechtslaie möchte.
    Also sollte man entweder einen Anwalt für eine Beratung bezahlen
    oder die Finger von solchen Domains lassen.

    Gruß

    Die schwarze Piste

    1. Hallo

      Da muss man sorgsam unterscheiden:
      Die reinen Städtenamen sind ein Problem des Namensrechts.
      Kombinierte Städtenamen (wie dein Beispiel) sind gerne mal ein Problem
      des Wettbewerbsrechts. Dieses gilt aber nicht zwischen jedermann.

      Folglich wird die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit komplizierter
      als man das als Rechtslaie möchte.
      Also sollte man entweder einen Anwalt für eine Beratung bezahlen
      oder die Finger von solchen Domains lassen.

      Das Problem an der von dir genannten Stelle sollte aber *in der Regel* nicht der Teil des Namens sein, der den Ort benennt (in Tommis Beispiel Hintertupfingen), sondern der andere (hier: Saftladen) oder die explizite Kombination der beiden Begriffe (wenn es denn in Hintertupfingen mehrere Saftläden gibt). Bei der dadurch eventuell nötig werdenden Konkretisierung des Domainnamens (saftladen-schroedingers-katze-hintertupfingen.tld) könnte dieser aber wegen seiner zunehmenden Länge auch wieder uninteressant werden. Solch ein Ungetüm möchten sich wohl die wenigsten Leute merken. :-)

      Tschö, Auge

      --
      Verschiedene Glocken läuteten in der Stadt, und jede von ihnen vertrat eine ganz persönliche Meinung darüber, wann es Mitternacht war.
      Terry Pratchett, "Wachen! Wachen!"
      Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.3
    2. Also sollte man entweder einen Anwalt für eine Beratung bezahlen
      oder die Finger von solchen Domains lassen.

      Ich wage ja schon nicht mehr morgens aufzustehen ohne meinen Anwalt, Arzt und Steuerberater. Da hätte ich fast den Pflegedienst vergessen, der ja das Anrecht hat, mich aus dem Bett zu heben.

      Deine Antwort halte ich nicht für praxistauglich.

      Nehmen wir an, es gibt in Mannheim eine Weltfirma mit dem Namen ABB, die eine Webseite abb.com hat.

      Nun gibt es Leute, die Anne-Anette Berger oder Alf-Andreas Bischof heissen. Dürfen die nun die noch freie Domain abb-mannheim.de belegen?

      Falls nein: Nun hat ABB viele Büros und Produktionsstätten überall.

      Dürfte Anne-Anette Berger die Domain abb-hintertupfingen.de anmelden?

      Ist das davon abhängig, ob die Firma ABB in Hintertupfingen einen Briefkasten hat?

      Oder ist ABB in jeder Hinsicht "verbrannt"? Ich denke da an zelte-abbauen.de

      Schorsch

      1. Tachchen!

        Deine Antwort halte ich nicht für praxistauglich.

        Ich biete meine Antworten auch nur an, nehmen muss sie keiner.

        Deine Beispiele sind durchaus pfiffig, aber wenn man mal von
        zelte-abbauen absieht, wären die Lösungen es im Zweifelsfall auch
        ... und übrigens nicht so einfach, wie du es dir wünschen würdest,
        denn zu den bereits genannten Minenfeldern des Domainrechts hast
        du jetzt (vermute ich mal unkontrolliert) auch noch die Spielwiese
        des Markenrechts eröffnet.
        Und in all diesem Bereichen gelten höchst unterschiedliche Regeln.

        Gruß

        Die schwarze Piste

  2. Danke für Eure Antworten! Ich denke also, wir können es in unserem Fall wagen. Es geht um einen kleineren Betrieb der regional im Umkreis einer kleineren Stadt seine Produkte vermarktet. Die Domain wäre dann [betriebsname]-[stadt].de. Mit [betriebsname] dürfte es keine Probleme geben, da es den schon lange gibt.

    Tommi

    1. Hallo

      Danke für Eure Antworten! Ich denke also, wir können es in unserem Fall wagen. Es geht um einen kleineren Betrieb der regional im Umkreis einer kleineren Stadt seine Produkte vermarktet. Die Domain wäre dann [betriebsname]-[stadt].de. Mit [betriebsname] dürfte es keine Probleme geben, da es den schon lange gibt.

      Das sollte gehen, zumal der Betrieb auch in markenrechtlicher Hinsicht Anspruch auf seinen Namen haben dürfte.

      Und nein, das war keine Rechtsberatung (deshalb auch der exzessive Gebrauch des Konjunktivs). :-)

      Tschö, Auge

      --
      Verschiedene Glocken läuteten in der Stadt, und jede von ihnen vertrat eine ganz persönliche Meinung darüber, wann es Mitternacht war.
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  3. Mir fällt da dieses perverse Patent ein, das sich jemand auf Autokennzeichen in Domains hat schalten lassen...
    Da sieht man mal wie krank unser Patentwesen ist. Von daher kann man dir wahrscheinlich aus allem irgendwas drehen.