Hi there,
Ich habe die Seite des Anbieters, die dem Preisvergleicher zugrunde liegt, schon mal besucht und dort auch schon mal etwas (als Privatperson) bestellt. Berechteigt das, mir per Cookieerkennung nun einen Nettopreis unterzujubeln?
IANAL, aber - was verstehst Du unter unterjubeln? Ob brutto oder netto denk ich ist zumindest de jure egal, solange es auch auf der Webseite deutlich genug ausgewiesen ist. (Abgesehen davon, daß sich halt im B2B-Bereich Nettopreise und im Endverbrauchergeschäft Bruttopreise eingebürgert haben).
In keinem Fall aber denk ich ist es in Ordnung, wenn die Ust. aber erst auf der Rechnung ausgewiesen und erwähnt wird ...