Simba: Steuerliche Ansprüche an Vermittlungs/Provisionsrechnung

Hallo Forum,

ich habe (von privat) eine Rechnung über die Vermittlung eines Auftrages bekommen und möchte diese sowohl bezahlen als auch als Betriebsausgaben steuerlich absetzen.

Gibt es bzgl. Form und Inhalt etwas bei der Rechnung, worauf ich dabei achten muss, damit sie den steuerlichen Ansprüchen auch wirklich Rechnung trägt?

Danke und schönen Tag, Stefan

  1. Hallo,

    ich bin dahingehend keine Fachmann und kann daher nur Vermutungen anstellen!

    Nur Unternehmer müssen sich für Rechnungen an §14 UStG halten und die Mindestangaben erfüllen. Eine Privatperson muss das nicht.

    Ich würde trotzdem empfehlen, dass die Person zumindest Name und Anschrift sowie Leistungsdatum und die genaue Leistung angibt.

    Das Finanzamt entscheidet dann, ob diese Rechnung sie überzeugt und sonst werden noch mehr Beweise angefordert.

    Alternativ wäre vielleicht auch eine Gutschrift (§14 UStG) möglich...

    Gruß
    Alex

    1. Nur Unternehmer müssen sich für Rechnungen an §14 UStG halten und die Mindestangaben erfüllen. Eine Privatperson muss das nicht.

      Hi,

      die Rechnung erfüllt eigentlich alle Ansprüche an Rechnungen. Ich glaube (bin aber nicht sicher), der  Aussteller ist Unternehmer, die Vermittlungsleistung hat aber mit den Leistungen seines Unternehmens überhaupt nichts zu tun, somit hat mir diese Rechnungen als Privatperson ausgestellt und keine Umsatzsteuer aufgeführt.

      Mir wär es durchaus lieber, ich würde eine ganz normale Rechnung mit Umsatzsteuer erhalten haben, weils für mich ja eh ein Durchlaufposten ist.

      Frage: Kann ich selber mit dieser Rechnung Probleme bekommen? Ich will das nur vom isch haben, mit oder ohne Ust. ist mir egal. Nur Probleme deshalb zu bekommen habe ich auch wenig Lust. Ich sagte ja, mir kanns ohnehin egal sein, ob mit oder ohne Ust, weils ich das ja als Vorsteuer wieder geltend mache.

      Und falls das für mich ein  Problem gibt, bekommt er die Rechnung zurück mit dem Vermerk, dass Ust. fehlt.

      Grüße, Stefan

      1. Hallo,

        somit hat mir diese Rechnungen als Privatperson ausgestellt und keine Umsatzsteuer aufgeführt.

        kann er tun - wie er selbst das in seiner Steuererklärung berücksichtigt, ist seine Sache.

        Frage: Kann ich selber mit dieser Rechnung Probleme bekommen?

        Kann man immer. ;-)
        Im Ernst: Ich wüsste nicht warum. Im schlimmsten Fall wird die Rechnung vom Finanzamt nicht anerkannt, so dass du den Betrag nicht als Betriebsausgabe geltend machen kannst. Da es sich nur um eine Vermittlungsprovision handelt, reden wir vermutlich eh von "Peanuts".

        Ich sagte ja, mir kanns ohnehin egal sein, ob mit oder ohne Ust, weils ich das ja als Vorsteuer wieder geltend mache.

        Aber nur, *wenn* Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen ist.

        Und falls das für mich ein  Problem gibt, bekommt er die Rechnung zurück mit dem Vermerk, dass Ust. fehlt.

        Und wenn er die Rechnung als Privatmann oder auch als Kleinunternehmer ausstellt, *darf* er keine Märchensteuer ausweisen.

        So long,
         Martin

        --
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  2. Moin!

    Gibt es bzgl. Form und Inhalt etwas bei der Rechnung, worauf ich dabei achten muss, damit sie den steuerlichen Ansprüchen auch wirklich Rechnung trägt?

    Nur die üblichen Dinge:

    Name und Adresse der Firma des Ausstellers
    Steuernummer des Ausstellers
    Rechnungsnummer des Ausstellers
    Rechnungsdatum
    Umsatzsteuer
    Rechnungsgrund

    MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

    fastix