Hallo,
somit hat mir diese Rechnungen als Privatperson ausgestellt und keine Umsatzsteuer aufgeführt.
kann er tun - wie er selbst das in seiner Steuererklärung berücksichtigt, ist seine Sache.
Frage: Kann ich selber mit dieser Rechnung Probleme bekommen?
Kann man immer. ;-)
Im Ernst: Ich wüsste nicht warum. Im schlimmsten Fall wird die Rechnung vom Finanzamt nicht anerkannt, so dass du den Betrag nicht als Betriebsausgabe geltend machen kannst. Da es sich nur um eine Vermittlungsprovision handelt, reden wir vermutlich eh von "Peanuts".
Ich sagte ja, mir kanns ohnehin egal sein, ob mit oder ohne Ust, weils ich das ja als Vorsteuer wieder geltend mache.
Aber nur, *wenn* Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen ist.
Und falls das für mich ein Problem gibt, bekommt er die Rechnung zurück mit dem Vermerk, dass Ust. fehlt.
Und wenn er die Rechnung als Privatmann oder auch als Kleinunternehmer ausstellt, *darf* er keine Märchensteuer ausweisen.
So long,
Martin
PCMCIA: People Can't Memorize Computer Industry Acronyms
Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(