Tach auch.
Als Auflage soll er [Julien Assange] angeblich bekommen haben, zu beweisen, dass er keine Sexualdelikte begangen habe.
Das ist Quatsch.
Bei der Entscheidung vor Gericht geht es nicht um inhaltliche Gründe, sondern nur um die formale Korrektheit des internationalen Haftbefehls. Es liegt überhaupt nicht im Fokus der englischen Justiz, die Korrektheit oder Unkorrektheit des Haftbefehlsgrundes (der angeblichen Sexualvergehen) zu zeigen.
Bis die Tage,
Matti