Georg: Archivierung von Teamfoto verhindern

Mein Chef glaubt, es wäre heutzutage noch eine gute Idee, Fotos von unserem Team ins Netz zu stellen. Ich durfte mich immerhin mit Sonnenbrille ablichten lassen, nun muss ich die Seite mit den Fotos hochladen.

Meine Vorsichtsmassnahmen bisher sind eine robots.txt-Datei und verschiedene "meta name="robots" content="noarchive blahblah etc...".

Was kann ich sonst noch machen/hinzufügen, dass unsere Fotos nicht gleich prominent und für ewig bei Google, Archive.org und weiteren Seiten auftauchen, ausser ihm mit einer Klage zu drohen, dass er meinen Datenschutz missachtet?

  1. Moin Moin!

    Wenn Du nicht willst, dass das Bild irgendwo archiviert wird, stell es nicht ins Netz. Punkt.

    Zweitbester Ansatz: Das Bild in einem Passwort-geschützen Bereich ablegen und hoffen, dass niemand mit Passwort das Bild irgendwo hin kopiert. Wie gut das funktioniert, sehen wir gerade bei Wikileaks' "Cablegate".

    Alexander

    --
    Today I will gladly share my knowledge and experience, for there are no sweeter words than "I told you so".
  2. Lieber Georg,

    grundsätzlich muss von allen Betroffenen eine schriftliche Einverständniserklärung beim Verantwortlichen der Website vorliegen, wenn das Bild online gehen soll (Recht am eigenen Bild bzw. Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Diese Aussage ist keinesfalls eine Rechtsbereatung(!), sondern meine eigene Vorgehensweise als Webmaster. Rechtsberatung gibt's nur beim Anwalt Deines geringsten Misstrauens.

    Was mit einem einmal veröffentlichten Bild im Internet passiert entzieht sich komplett Deines Einflusses.

    Liebe Grüße,

    Felix Riesterer.

    --
    ie:% br:> fl:| va:) ls:[ fo:) rl:| n4:? de:> ss:| ch:? js:) mo:} zu:)
    1. Hallo

      Was mit einem einmal veröffentlichten Bild im Internet passiert entzieht sich komplett Deines Einflusses.

      ... Ausnahmen bestätigen die Regel. ;-)

      Tschö, Auge

      --
      Verschiedene Glocken läuteten in der Stadt, und jede von ihnen vertrat eine ganz persönliche Meinung darüber, wann es Mitternacht war.
      Terry Pratchett, "Wachen! Wachen!"
      ie:{ fl:| br:> va:) ls:[ fo:) rl:( ss:| de:> js:| zu:}
      Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.3
      1. Lieber Auge,

        ... Ausnahmen bestätigen die Regel. ;-)

        mir ist des Genitivs wohler Klang ein Genuss an dem ich mich gelegentlich gerne labe. Konjunktiv übrigens auch. Jedem Tierchen sein Plaisierchen...

        Liebe Grüße,

        Felix Riesterer.

        --
        ie:% br:> fl:| va:) ls:[ fo:) rl:| n4:? de:> ss:| ch:? js:) mo:} zu:)
  3. Moin Moin!

    Mir kommt da noch eine Idee:

    Mein Chef glaubt, es wäre heutzutage noch eine gute Idee, Fotos von unserem Team ins Netz zu stellen.

    nun muss ich die Seite mit den Fotos hochladen.

    ausser ihm mit einer Klage zu drohen, dass er meinen Datenschutz missachtet?

    Vielleicht wäre das genau der Weg. Wir hatten neulich mal eine Datenschutz-Schulung ...

    *wühl*

    Copy&Paste:

    Das Persönlichkeitsrecht ist ein allgemeingültiges Grundrecht.
    Für Bilder/Videos [im Rahmen des Datenschutzes] zusätzlich zu beachten: „Das Recht am eigenen Bild“
    Für Abbildungen mit Personen gilt zusätzlich zum Datenschutz das „Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie“ (KunstUrhG). § 22 in diesem Gesetz besagt, dass Bilder nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder veröffentlicht werden dürfen. Die §§ 22-24 werden in der Regel mit dem Begriff „Recht am eigenen Bild“ zitiert. Ihr Zweck ist der Schutz vor ungewollter Darstellung. Auch das ist ein Persönlichkeitsrecht.

    Ich interpretiere dass so, dass Bilder von Dir, Panoramafreiheit mal ausgenommen, nicht ohne Deine *Einwilligung* veröffentlicht werden dürfen. Teamfotos fallen wohl kaum unter Panoramafreiheit. Verweigere also explizit die Veröffentlichung von Bildern, die Dich zeigen. Am besten schriftlich.

    Ich denke, dass Dein Chef damit das Bild nicht mehr ins Netz stellen (lassen) darf, weil er damit Deine Rechte als Abgebildeter verletzt. (Das gilt natürlich auch analog für alle Kollegen auf dem Bild! *Zaunpfahl schwenk*)

    Dann müßtest Du meiner Meinung nach in Deiner Rolle als "Hochlade-Beauftragter" die Arbeit verweigern können / sollen / müssen / dürfen, mit der Begründung, dass das ein Rechtsbruch wäre.

    Rede mal mit Deinem Datenschutz-Beauftragten. Wenn der Betrieb keinen hat oder man wie so oft "den Bock zum Gärtner" gemacht hat, frag den Landesdatenschutzbeauftragten Deines Bundeslandes.

    Alexander

    --
    Today I will gladly share my knowledge and experience, for there are no sweeter words than "I told you so".
    1. Ich interpretiere dass so, dass Bilder von Dir, Panoramafreiheit mal ausgenommen, nicht ohne Deine *Einwilligung* veröffentlicht werden dürfen.

      Er ist ein Kunstwerk, welches dauerhaft an einem öffentlichen Platz angebracht wurde?

      1. Moin Moin!

        Ich interpretiere dass so, dass Bilder von Dir, Panoramafreiheit mal ausgenommen, nicht ohne Deine *Einwilligung* veröffentlicht werden dürfen.

        Er ist ein Kunstwerk, welches dauerhaft an einem öffentlichen Platz angebracht wurde?

        Nein, der latscht mir gerade ins Bild oder aus dem Bild heraus in dem Moment, in dem ich ein Kunstwerk fotografiere (http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit#Abgebildete_Personen). Das dürfte sich z.B. beim Kölner Dom, dem Hamburger Rathaus oder dem Brandenburger Tor kaum verhindern lassen.

        Alexander

        --
        Today I will gladly share my knowledge and experience, for there are no sweeter words than "I told you so".
  4. Hallo

    First: IANAL

    Mein Chef glaubt, es wäre heutzutage noch eine gute Idee, Fotos von unserem Team ins Netz zu stellen.

    Das ist es eigentlich auch. Also ganz ehrlich ich kann deinen Chef verstehen. Es gibt heutzutage diese Fotoserver wo man sich für wenige Cent ein Bild von einem intelligent aussehenden Team runterladen kann und dann in der Lage ist, eine Webseite ein wenig zu bebildern. Die Glaubwürdigkeit solcher Seiten ist grenzwertig, vor allem weil dann viele Firmen "das Gleiche Team haben" oder eines des vom Photo her schlecht wegkommt.

    Wer heute noch ein Produkt an den Mann bringen will, der muss das Produkt, vor allem aber sich selbst verkaufen. Und wenn dein Chef auch sein Team den Kunden nahe bringen will, dann ist das mehr als nachvollziehbar.

    Ich durfte mich immerhin mit Sonnenbrille ablichten lassen, nun muss ich die Seite mit den Fotos hochladen.

    Das ist im Grunde schon der erste Fehler gewesen. Wenn von Anfang an klar war, dass das Bild im Internet gezeigt werden soll, dann hättest du nicht dabei stehen dürfen. Nun hast du ein Problem und das Problem haben nun alle Häuslebauer auch, die dem Lex Google widersprochen haben. Wenn dein Bild erscheint, dann bist du der Außenseiter und zwar für alle erkennbar. Wärest du nicht drauf, dann wärest du an dem Tag beim Kunden gewesen oder krank oder sonst irgendwas, nun bist du drauf.

    Meine Vorsichtsmassnahmen bisher sind eine robots.txt-Datei und verschiedene "meta name="robots" content="noarchive blahblah etc...".

    Nun machst du einen weiteren Fehler. Du baust eine Webseitenoption ein zu der du keinen Auftrag hast. Du solltest intern klären ob du das darfst.

    1. Rein arbeitstechnisch kannst du das Hochladen nicht mehr verweigern. Du musst der Anweisung folgen zu der dein Arbeitgeber dich auffordert. Das wird dir schnell klar werden wenn du dir vorstellst, dass nicht du, sondern jemand anders die Einwände gemacht hat. Bei einer Anweisung von deinem Chef - Hochladen - und einer Anweisung von deinem Kollegen - nicht Hochladen - verliert dein Kollege. Also lade das Bild hoch. Alles andere ist Arbeitsverweigerung.

    2. Vom Datenschutzrecht hast du gewusst wofür das Bild ist und indirekt zugestimmt zu einer Ablichtung mit Sonnenbrille, auch wenn dir das anscheinend nicht klar war. Du kannst also nur nachträglich widersprechen und das geht in der Phase nur mit Hilfe eines Anwaltes. Hier würde es dem Anwalt helfen – nicht uns – wenn der wüsste welche Vorlaufzeit es zu dem Bild gab. Also: Warst du an dem Tag an dem das Bild gemacht wurde überrascht worden oder ist das zum Beispiel 2 Wochen vorher bekannt gewesen. Im letzteren Fall stehen deine Chancen sehr schlecht, denn dann ist durch das Bild selbst ein entsprechender Verwertungsvertrag zu Stande gekommen und zwar unter Zeugen.

    Was kann ich sonst noch machen/hinzufügen, dass unsere Fotos nicht gleich prominent und für ewig bei Google, Archive.org und weiteren Seiten auftauchen, ausser ihm mit einer Klage zu drohen, dass er meinen Datenschutz missachtet?

    Du hast einen Arbeitsvertrag und dein Arbeitgeber entscheidet im Grunde genommen darüber in welcher Form und auf welche Art er seine Kunden über seinen Mitarbeiter informiert. Hier geht es nicht um deinen Datenschutz, hier geht es um den Datenschutz deines Arbeitgebers.

    Du hast in dem Zusammenhang nur ein Persönlichkeitsrecht und kannst einer Veröffentlichung eines Bildes von dir widersprechen. Und an der Stelle hast du zugestimmt.

    Herzliche Grüße
    Wolfgang

    1. Nun hast du ein Problem und das Problem haben nun alle Häuslebauer auch, die dem Lex Google widersprochen haben. Wenn dein Bild erscheint, dann bist du der Außenseiter und zwar für alle erkennbar.

      Was aber überhaupt nichts mit der "Lex google" zu tun hat.

      Ob da ein Bild ist oder nicht ist uninteressant und läßt sich auch nicht wirklich verhindern. Es geht darum google zu verbieten, meine Adresse in GSV, mit ihren anderen Diensten zu verknüpfen. Ob sie also diese Daten benutzen dürfen. Wenn google das nicht vorhätte, hätte google auch nicht diese Option angeboten und wie alle anderen Streetviewanbieter ihre Daten unverpixelt eingestellt.

      Struppi.

    2. Hi,

      First: IANAL

      ich auch nicht.

      Ich durfte mich immerhin mit Sonnenbrille ablichten lassen, nun muss ich die Seite mit den Fotos hochladen.
      Das ist im Grunde schon der erste Fehler gewesen. Wenn von Anfang an klar war, dass das Bild im Internet gezeigt werden soll, ...

      Ja, *wenn*. Das wissen wir aber nicht.
      Für mich liest sich Georgs knappe Darstellung eher so, als seien bei irgendeinem Event "zufällig" Bilder gemacht worden, und man hat später entschieden, "Hey, das Bild wär doch gut, setzen Sie das auf unsere Website".

      1. Rein arbeitstechnisch kannst du das Hochladen nicht mehr verweigern.

      Sehe ich nicht so. Nach meinem Empfinden habe ich immer das Recht, sogar die Pflicht, einer Anweisung zu widersprechen, deren Umsetzung ich mit meinem Gewissen oder meinem Rechtsempfinden nicht vereinbaren kann (zumindest habe ich im Zweifelsfall immer nach dieser Devise gehandelt). Wenn Cheffe also etwas anordnet, was gegen Vorschriften und Gesetze verstößt, dann *muss* ich mich verweigern, sonst mache ich mich zum Komplizen.
      Natürlich darf das Verweigern nicht so aussehen, dass ich die Anordnung stillschweigend ignoriere oder bockig und ohne weiteren Kommentar "Nö!" sage, sondern man sollte die Karten offen auf den Tisch legen: "Das kann und werde ich nicht tun, weil ..." Ein verantwortungsbewusster Chef wird sich den Einwand zu Herzen nehmen, und dann setzt man sich zusammen und versucht, eine andere Lösung zu finden. Wenn er aber nicht bereit ist, darauf einzugehen, sehe ich für das Arbeitsverhältnis ohnehin keine gute Zukunft.

      1. Vom Datenschutzrecht hast du gewusst wofür das Bild ist

      Hat er das?? Oder ist er einfach grundsätzlich kamerascheu, daher die Sonnenbrillen-Nummer, als er merkte, dass Fotos gemacht werden? - Wir wissen es nicht.

      Du kannst also nur nachträglich widersprechen und das geht in der Phase nur mit Hilfe eines Anwaltes.

      Wieso das? Meiner Ansicht nach bedarf es keines Anwalts, um ein Recht in Anspruch zu nehmen, das mir zusteht.

      Du hast einen Arbeitsvertrag und dein Arbeitgeber entscheidet im Grunde genommen darüber in welcher Form und auf welche Art er seine Kunden über seinen Mitarbeiter informiert.

      Richtig, aber trotzdem hat er die Persönlichkeitsrechte (und einige andere Rechte) seiner Mitarbeiter zu respektieren, er kann nicht beliebig über sie verfügen.

      So long,
       Martin

      --
      Ich bin im Prüfungsstress, ich darf Scheiße sagen.
        (Hopsel)
      Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(