Hallo
First: IANAL
Mein Chef glaubt, es wäre heutzutage noch eine gute Idee, Fotos von unserem Team ins Netz zu stellen.
Das ist es eigentlich auch. Also ganz ehrlich ich kann deinen Chef verstehen. Es gibt heutzutage diese Fotoserver wo man sich für wenige Cent ein Bild von einem intelligent aussehenden Team runterladen kann und dann in der Lage ist, eine Webseite ein wenig zu bebildern. Die Glaubwürdigkeit solcher Seiten ist grenzwertig, vor allem weil dann viele Firmen "das Gleiche Team haben" oder eines des vom Photo her schlecht wegkommt.
Wer heute noch ein Produkt an den Mann bringen will, der muss das Produkt, vor allem aber sich selbst verkaufen. Und wenn dein Chef auch sein Team den Kunden nahe bringen will, dann ist das mehr als nachvollziehbar.
Ich durfte mich immerhin mit Sonnenbrille ablichten lassen, nun muss ich die Seite mit den Fotos hochladen.
Das ist im Grunde schon der erste Fehler gewesen. Wenn von Anfang an klar war, dass das Bild im Internet gezeigt werden soll, dann hättest du nicht dabei stehen dürfen. Nun hast du ein Problem und das Problem haben nun alle Häuslebauer auch, die dem Lex Google widersprochen haben. Wenn dein Bild erscheint, dann bist du der Außenseiter und zwar für alle erkennbar. Wärest du nicht drauf, dann wärest du an dem Tag beim Kunden gewesen oder krank oder sonst irgendwas, nun bist du drauf.
Meine Vorsichtsmassnahmen bisher sind eine robots.txt-Datei und verschiedene "meta name="robots" content="noarchive blahblah etc...".
Nun machst du einen weiteren Fehler. Du baust eine Webseitenoption ein zu der du keinen Auftrag hast. Du solltest intern klären ob du das darfst.
1. Rein arbeitstechnisch kannst du das Hochladen nicht mehr verweigern. Du musst der Anweisung folgen zu der dein Arbeitgeber dich auffordert. Das wird dir schnell klar werden wenn du dir vorstellst, dass nicht du, sondern jemand anders die Einwände gemacht hat. Bei einer Anweisung von deinem Chef - Hochladen - und einer Anweisung von deinem Kollegen - nicht Hochladen - verliert dein Kollege. Also lade das Bild hoch. Alles andere ist Arbeitsverweigerung.
2. Vom Datenschutzrecht hast du gewusst wofür das Bild ist und indirekt zugestimmt zu einer Ablichtung mit Sonnenbrille, auch wenn dir das anscheinend nicht klar war. Du kannst also nur nachträglich widersprechen und das geht in der Phase nur mit Hilfe eines Anwaltes. Hier würde es dem Anwalt helfen – nicht uns – wenn der wüsste welche Vorlaufzeit es zu dem Bild gab. Also: Warst du an dem Tag an dem das Bild gemacht wurde überrascht worden oder ist das zum Beispiel 2 Wochen vorher bekannt gewesen. Im letzteren Fall stehen deine Chancen sehr schlecht, denn dann ist durch das Bild selbst ein entsprechender Verwertungsvertrag zu Stande gekommen und zwar unter Zeugen.
Was kann ich sonst noch machen/hinzufügen, dass unsere Fotos nicht gleich prominent und für ewig bei Google, Archive.org und weiteren Seiten auftauchen, ausser ihm mit einer Klage zu drohen, dass er meinen Datenschutz missachtet?
Du hast einen Arbeitsvertrag und dein Arbeitgeber entscheidet im Grunde genommen darüber in welcher Form und auf welche Art er seine Kunden über seinen Mitarbeiter informiert. Hier geht es nicht um deinen Datenschutz, hier geht es um den Datenschutz deines Arbeitgebers.
Du hast in dem Zusammenhang nur ein Persönlichkeitsrecht und kannst einer Veröffentlichung eines Bildes von dir widersprechen. Und an der Stelle hast du zugestimmt.
Herzliche Grüße
Wolfgang