LX: email mahnungen

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Auch bei einer Abmahnung per Post (nicht als Einschreiben) gilt die Abmahnung nicht als erwiesenermaßen zugestellt.

Der Vorteil ist: man kann sich leichter herausreden, die Abmahnung sei im Spamfilter gelandet... und nein, man ist nicht gesetzlich verpflichtet, Attachments zu öffnen. Wäre ja auch noch schöner.

Gruß, LX

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RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a