Ist der Download an sich schon strafbar ... ?
"Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten: 1. die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung, ganz oder teilweise, eines Computerprogramms mit jedem Mittel und in jeder Form."
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__69c.html
... oder erst das Installieren und umgehen der z.B. Seriennummereingabe?
"Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung."
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__69a.html
"Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, ..."
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__95a.html