Hallo,
"Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten: 1. die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung, ganz oder teilweise, eines Computerprogramms mit jedem Mittel und in jeder Form."
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__69c.html... oder erst das Installieren und umgehen der z.B. Seriennummereingabe?
"Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung."
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__69a.html
"Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, ..."
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__95a.html
Tja, und da frägt man sich: waren die Maßnahmen zum Schutz wirksam? Wenn die Datei auf einem Server irgendwo liegt, ja wohl erstmal nicht. Ich vermute mal, dass ich mir dort sogar Photoshop saugen dürfte, wenn ich eine Lizenz gekauft hätte, mein Computer samt Original-CD aber zB. geklaut worden wäre. Oder so ähnlich.
Gruß
jobo