Tja, und da frägt man sich: waren die Maßnahmen zum Schutz wirksam?
Du fragst dich das. Man fragt sich das nicht, selbst wenn man weiß wie geringe Anforderungen an die Wirksamkeit gestellt werden, denn das mit den Umgehen von Schutzmaßnahmen wird auf Computerprogramme nicht angewendet.
Wenn die Datei auf einem Server irgendwo liegt, ja wohl erstmal nicht.
Was nicht das Geringste mit Maßnahmen zum Schutz zu tun hat.
Ich vermute mal, dass ich mir dort sogar Photoshop saugen dürfte, wenn ich eine Lizenz gekauft hätte, mein Computer samt Original-CD aber zB. geklaut worden wäre. Oder so ähnlich.
Das brauchst du nicht vermuten.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__69d.html