(Hallo|Hi(ho)|Tag|Nabend) Toeb,
Werde ich wahrscheinlich auch machen. Eine Verfügung liegt nicht vor, einzig eine Forderung und jede Menge einschüchternder Text nach dem Motte sollte ich nicht sofort zahlen komme ich in teufels Küche.
Nur "einschüchternder Text"? Ganz sicher? Oder hast du doch eher eine "Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts im Internet[sic!]" auf dem Tisch, der eine Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung anhängt, in der dir bei Nichteinhaltung/Zuwiderhandlung (zusätzlich zu den Kosten der Abmahnung) mit einer sehr hohen Vertragsstrafe gedroht wird? Denn dann solltest du schleunigst den Anwalt deines Vertrauens aufsuchen, der dir dabei hilft, eine rechtlich wasserdichte modifizierte Unterlassungserklärung zu verfassen -- unter anderem auch um ähnliche Folgeabmahnungen zu vermeiden. Selber ein Antwortschreiben aufzusetzen wäre aber garantiert die falsche Strategie.
Aber diese Masche kennen wir ja.
Yo. Wenn die Frage erlaubt ist: Wie kam der Rechteinhaber an die|deine Post-Adresse? Hat er einen "privaten Dienstleister" damit beauftragt, "die IP-Adresse zu ermitteln"?
MffG
EisFuX