Simon: Wie weit darf ein Design einem anderen ähnlich schauen ?

Hi,

also wie schon der Betreff sagt.
Wenn ich jetzt für jemanden eine Website machen soll und man mir sagt dass die Website ähnlich oder genau so wie z.B.: www.beispiel.com ausschauen soll, wie weit darf das gehen? Der Quelltext ist natürlich ein anderer.

MfG
Simon

  1. Hi!

    Das kann Dir niemand genau sagen. Das wird im Extremfall ein Gericht klaeren muessen.

    Es kommt ja zuerstmal darauf an, wie einzigartig das "inspirierende" Design ist. Eine weisse Seite mit Logo und ein paar Links ist z.B. schon sehr bekannt, aber duerfte nicht unter einem besonderen Schutz stehen.

    Die meisten Designs (Templates), die ich kenne sind eh identisch und unterscheiden sich quasi nur in den Farben und Formen. Wenn ich mir z.B. mal meine Windows Styles anschaue sind dort einige sehr aehnlich und werden quasi nur benutzt weil ich grad Lust auf rote Buttons habe statt auf die weissen und das aktuelle Theme halt keine Roten Buttons zur Verfuegung stellt.

    Evtl. Ist das Design nichtmal ein Unikat sondern von der Stange und kann irgendwo (kostenlos?) runtergeladen werden?

    --
    "Die Diebesgilde beklagte sich darueber, dass Mumm in aller Oeffentlichkeit behauptet hatte, hinter den meisten Diebstaehlen steckten Diebe."
          - T. Pratchett
    1. Es kommt ja zuerstmal darauf an, wie einzigartig das "inspirierende" Design ist. Eine weisse Seite mit Logo und ein paar Links ist z.B. schon sehr bekannt, aber duerfte nicht unter einem besonderen Schutz stehen.

      Ja das ist mit schon klar.

      Die meisten Designs (Templates), die ich kenne sind eh identisch und unterscheiden sich quasi nur in den Farben und Formen. Wenn ich mir z.B. mal meine Windows Styles anschaue sind dort einige sehr aehnlich und werden quasi nur benutzt weil ich grad Lust auf rote Buttons habe statt auf die weissen und das aktuelle Theme halt keine Roten Buttons zur Verfuegung stellt.

      Evtl. Ist das Design nichtmal ein Unikat sondern von der Stange und kann irgendwo (kostenlos?) runtergeladen werden?

      nein denk ich nicht.

      Also ist das eigentlich unmöglich zu sagen...

    2. Hallo!

      Das kann Dir niemand genau sagen. Das wird im Extremfall ein Gericht klaeren muessen.

      Gab es da schon Gerichtsurteile, weil jemand sein Design ähnich gestaltet hatte wie auf einer anderen Seite?

      Interessiert
      Manu

      1. Hi!

        Gab es da schon Gerichtsurteile, weil jemand sein Design ähnich gestaltet hatte wie auf einer anderen Seite?

        Noch nichts von der Facebook vs. studiVZ gelesen?
        FG Ulysses

        1. Hallo!

          Noch nichts von der Facebook vs. studiVZ gelesen?

          Nein, nur gehört - dachte, es ginge da um Funktionen etc.

          Gruß,
          Manu

  2. Es sind hier mehrere Rechtsbereiche betroffen, die ich jeweils kurz anreißen werde:

    Urheberrecht: das Urheberrecht erfordert eine gewisse Schöpfungshöhe. Grafiken und Gesamtlayout sind vom Urheberrecht betroffen; eine 1:1-Kopie ist definitiv verboten, während ein Nachbau nur dann rechtens ist, wenn dieser innerhalb der Urheberrechtsschranken (bspw. im Rahmen von Wissenschaft oder Kunst, etwa zur Persiflage) geschieht. Anmutungen und Elementgestaltungen (etwa runde Ecken, Schatten, etc) sind jedoch mangels individueller Schöpfungshöhe nicht urheberrechtlich geschützt.

    Marken- und Gebrauchsmusterrecht: bestimmte grafische Elemente, Texte und auch Melodien können vom Marken- oder Gebrauchsmusterrecht eingeschränkt sein. Viele Rechteinhaber versuchen, die Auslegung dieser Rechte möglichst weit zu fassen (so ist bspw. die Telekom vermutlich immer noch davon überzeugt, das Recht auf die Farbe Rosa und den Buchstaben T mit Serifen zu haben). Glücklicherweise gibt es eine wesentliche Einschränkung dieses Rechts auf Geschäftsbereiche (da aber Telekommunikation ein solcher Bereich ist, könnte es im Web häufiger zu Problemen führen, als man annimmt).

    Wer juristischen Ärger vermutet, wende sich zunächst an den potentiellen Kläger, um eine gütliche Lösung zu finden, und erst dann (falls eine solche nicht gefunden werden kann) an einen Anwalt seines geringsten Mißtrauens.

    Alle hier erwähnten Hinweise sind rein imaginäre hermeneutische Spekulationen ohne Gewähr auf Übereinstimmung mit der Realität in einem beliebien Universum und ganz sicher keine verbindliche Rechtsberatung nach § 1ff RDG.

    Gruß, LX

    --
    RFC 1925, Satz 4: Manche Dinge im Leben können nicht vollkommen geschätzt werden, solange man sie nicht selbst erfahren hat.
    1. Ok, perfekt danke.

      MfG
      Simon

    2. Das Wettbewerbsrecht darf man natürlich auch nicht außer acht lassen, wenn man etwas nachbaut...

      Das trifft vor allem dann zu, wenn auch der Inhalt und Geschäftszweck der Seite übernommen wird und wenn die Seiten im Wettbewerb stehen, was bei einem Onlineshop wohl meistens anzunehmen ist, bei einer Webpräsenz von 2 kleinen Läden, die hunderte Kilometer von einander entfernt sind aber eher nicht...

      Gruß
      Alex

      1. Da hast Du natürlich Recht, aber beim Wettbewerbsrecht kommt es weniger auf das Design als auf den direkten Wettbewerb an. Wenn Inhalte übernommen werden, ist allerdings ohnehin das Urheberrecht die lex specialis.

        Gruß, LX

        --
        RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
        RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a
        1. Das österreichische UWG formuliert es in §9 (3) ein bisschen ausführlicher als das Deutsche (§5) - Geschäftspapiere, Ausstattung von Waren (aber auch die Geschäftsausstattung) sind durch das Wettbewerbsrecht geschützt.

          Hierunter fällt auch Software, die ja ansonsten eher schlecht geschützt ist (kein Softwarepatent, ...)

          Oftmals ist also das UWG der einzige Weg, um an sein Recht zu kommen. Das Urheberrecht greift ja nur ab einer bestimmten Schöpfungshöhe...

          Gruß
          Alex

        2. Da hast Du natürlich Recht, aber beim Wettbewerbsrecht kommt es weniger auf das Design als auf den direkten Wettbewerb an.

          Häufig wird ja aber gerade beim Wettbewerber abgekupfert.

          Wenn der Wettbewerber das Design aber selbst erstellt hat (und wann kann man das schon ausschließen), dann wäre die direkte Übernahme unzulässig, auch wenn kein urheberrechtlicher Schutz in Frage kommt (was häufig der Fall sein dürfte).

          http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__4.html
          der Not-Nagel der Designer

    3. Hallo,

      Marken- und Gebrauchsmusterrecht: bestimmte grafische Elemente, Texte und auch Melodien können vom Marken- oder Gebrauchsmusterrecht eingeschränkt sein. Viele Rechteinhaber versuchen, die Auslegung dieser Rechte möglichst weit zu fassen

      ja, und manche schießen dabei übers Ziel hinaus und machen sich damit lächerlich. So habe ich vor rund zwei Jahren mal einen Beschwerdebrief mit mehreren Stichpunkten an die Geschäftsleitung einer bekannten Handelskette geschrieben. Dieses Schreiben an $handelskette habe ich im letzten Absatz mit dem Hinweis ergänzt, falls noch Diskussionsbedarf bestünde, würde ich den Kontakt per e-Mail vorziehen, ich hätte zu diesem Zweck extra die Adresse {$handelskette}@example.org eingerichtet.

      Ich erhielt die Antwort auf meinen Beschwerdebrief per traditioneller Post. Auf meine Fragen und Kritikpunkte wurde nur oberflächlich eingegangen, der Antwortbrief schien größtenteils aus Standard-Textbausteinen zu bestehen. Zum Schluss forderte man mich auf, den Namen der Handelskette nicht weiter zu benutzen, da es sich um eine geschützte Marke handle und man andernfalls rechtlich gegen mich vorgehen werde.

      Ich empfand das als eine Frechheit, schließlich hatte ich die Adresse ausschließlich zur Kommunikation mit dem Inhaber dieses Markennamens eingerichtet. Was soll ein geschützter Name, wenn man ihn nicht einmal im Dialog mit dem Inhaber gebrauchen darf?

      (so ist bspw. die Telekom vermutlich immer noch davon überzeugt, das Recht auf die Farbe Rosa und den Buchstaben T mit Serifen zu haben).

      Wahrscheinlich.

      Glücklicherweise gibt es eine wesentliche Einschränkung dieses Rechts auf Geschäftsbereiche (da aber Telekommunikation ein solcher Bereich ist, könnte es im Web häufiger zu Problemen führen, als man annimmt).

      Ich halte es immer noch für fraglich, ob man ein Recht auf einen bestimmten Farbton geltend machen kann. Ein Logo, ein Symbol, das in diesem Ton gehalten ist? Klar, jederzeit. Aber doch nicht die Farbe als solche.

      Wer juristischen Ärger vermutet, wende sich zunächst an den potentiellen Kläger, um eine gütliche Lösung zu finden, und erst dann (falls eine solche nicht gefunden werden kann) an einen Anwalt seines geringsten Mißtrauens.

      ACK.

      So long,
       Martin

      --
      Alle Tage sind gleich lang. Aber unterschiedlich breit.
    4. Hi!

      Alle hier erwähnten Hinweise sind rein imaginäre hermeneutische Spekulationen ohne Gewähr auf Übereinstimmung mit der Realität in einem beliebien Universum und ganz sicher keine verbindliche Rechtsberatung nach § 1ff RDG.

      Möchtest Du deinen Disclaimer nichtmal als Signatur nehmen? Könnte DIr einiges getippe ersparen. Oder hast Du das  mittlerweile griffbereit zum Copy&Paste? ;)

      --
      "Die Diebesgilde beklagte sich darueber, dass Mumm in aller Oeffentlichkeit behauptet hatte, hinter den meisten Diebstaehlen steckten Diebe."
            - T. Pratchett
      1. Hi!

        Möchtest Du deinen Disclaimer nichtmal als Signatur nehmen? Könnte DIr einiges getippe ersparen. Oder hast Du das  mittlerweile griffbereit zum Copy&Paste? ;)

        Er könnte ihn ganz weglassen, weil er rein rechtlich gesehen wirkungslos ist.
        Wenn er einen Rechtsverstoß begangen hätte, könnte er sich nicht mit guten Worten davon freikaufen. Man muss auch bei kostenlosen Ratschlägen keine Gewähr ausschließen. Wenn dem Geratenen ein Nachteil daraus entsteht, so ist das sein Problem, es sei denn, der Rat war mit schädigender Absicht erteilt worden.

        Lo!

        1. Moinsen!

          Er könnte ihn ganz weglassen, weil er rein rechtlich gesehen wirkungslos ist.
          Wenn er einen Rechtsverstoß begangen hätte, könnte er sich nicht mit guten Worten davon freikaufen. Man muss auch bei kostenlosen Ratschlägen keine Gewähr ausschließen. Wenn dem Geratenen ein Nachteil daraus entsteht, so ist das sein Problem, es sei denn, der Rat war mit schädigender Absicht erteilt worden.

          Ich hätte das Wort Disclaimer nicht benutzen sollen...

          --
          "Die Diebesgilde beklagte sich darueber, dass Mumm in aller Oeffentlichkeit behauptet hatte, hinter den meisten Diebstaehlen steckten Diebe."
                - T. Pratchett
          1. Hi!

            Ich hätte das Wort Disclaimer nicht benutzen sollen...

            Wieso nicht? Es war ein Hinweis darauf, dass er das, was er gesagt hat, eigentlich gar nicht gesagt oder gemeint hat, also ein Disclaimer.

            Lo!

            1. Ich hätte das Wort Disclaimer nicht benutzen sollen...

              Wieso nicht? Es war ein Hinweis darauf, dass er das, was er gesagt hat, eigentlich gar nicht gesagt oder gemeint hat, also ein Disclaimer.

              Hat bisher nur keinen gestoert, bis ich das boese Wort geschrieben habe. ;)

              --
              "Die Diebesgilde beklagte sich darueber, dass Mumm in aller Oeffentlichkeit behauptet hatte, hinter den meisten Diebstaehlen steckten Diebe."
                    - T. Pratchett
              1. Hi!

                Wieso nicht? Es war ein Hinweis darauf, dass er das, was er gesagt hat, eigentlich gar nicht gesagt oder gemeint hat, also ein Disclaimer.
                Hat bisher nur keinen gestoert, bis ich das boese Wort geschrieben habe. ;)

                Es stört die meisten nicht, weil sie gar nicht wissen, dass derartige Disclaimer sinn- und größtenteils wirkungslos sind, weil sie denken, das gehöre so, oder weil es ihnen schlicht egal ist. Auch wenn du statt des Worts Disclaimer etwas anderes verwendet hättest, wär ich womoglich auf deinen Vorschlag angesprungen. egal, wie du das Kind nennst, die Handlung an sich wäre/war wirkungslos bis kontraproduktiv, könnte man doch auch aufgrund der "mildernden Worte" argumentieren, dass er weiß, dass sein Verhalten rechtlich bedenklich war und er es trotzdem tat.

                Lo!

                1. Hola!

                  Es stört die meisten nicht, weil sie gar nicht wissen, dass derartige Disclaimer sinn- und größtenteils wirkungslos sind, weil sie denken, das gehöre so, oder weil es ihnen schlicht egal ist. Auch wenn du statt des Worts Disclaimer etwas anderes verwendet hättest, wär ich womoglich auf deinen Vorschlag angesprungen. egal, wie du das Kind nennst, die Handlung an sich wäre/war wirkungslos bis kontraproduktiv, könnte man doch auch aufgrund der "mildernden Worte" argumentieren, dass er weiß, dass sein Verhalten rechtlich bedenklich war und er es trotzdem tat.

                  Ich persoenlich fasse es als Aufklaerung des unwissenden Users auf, der evtl. denkt er haette da jetzt eine rechtsverbindliche Beratung bekommen und frei von der Leber weg loslegt.

                  Dummerweise gibt es genuegend Menschen mit ausreichend mangelhaftem gesunden Menschenverstand. So dass man solche immer wieder daran erinnern muss, dass sie etwas nicht duerfen nur weil jemand mal sowas aehnliches erwaehnt hat.

                  Dann kommt sojemand wie LX, der es wahrscheinlich nur gut meint, seine Aussagen auch noch mit Paragraphen untermauert und sich aber sicher ist, dass der ein oder andere das als kostenlose Rechtsberatung auffasst.

                  Aus dem gleichen Grund steht auf Kaffeebechern, dass der Inhalt heiss ist.

                  --
                  "Die Diebesgilde beklagte sich darueber, dass Mumm in aller Oeffentlichkeit behauptet hatte, hinter den meisten Diebstaehlen steckten Diebe."
                        - T. Pratchett
                  1. Hi!

                    Ich persoenlich fasse es als Aufklaerung des unwissenden Users auf, der evtl. denkt er haette da jetzt eine rechtsverbindliche Beratung bekommen und frei von der Leber weg loslegt.

                    Aha, so herum willst du das verstanden wissen. Dann muss er das aber meiner Meinung nach anders formulieren. In der gezeigten Form spricht das weniger für Aufklärung, und die Aufforderung mit einem konkreten Problem einen Rechtsgelehrten aufzusuchen, als vielmehr sich selbst ein reines Gewissen zu verschaffen (zumindest im letzten Satz).

                    Dann kommt sojemand wie LX, der es wahrscheinlich nur gut meint, seine Aussagen auch noch mit Paragraphen untermauert und sich aber sicher ist, dass der ein oder andere das als kostenlose Rechtsberatung auffasst.

                    Besonders in einem Forum, in dem man das Gegenüber nicht kennt, kann man sich nie sicher sein, wie etwas aufgefasst wird. Du siehst es als Aufklärung, ich sehe es als Gewissensberuhigung, schon haben wir zwei unterschiedliche Auffassungen, ganz zu schweigen der des beabsichtigten Empfängers der Ratschläge.

                    Wie kann man es besser formulieren, so dass es einerseits nicht nach Disclaimer klingt, andererseits aber doch aufklärend? Vielleicht so?

                    "Bedenke, dass du in einem öffentlichen Forum fragst und nicht jedes Details eines konkreten Vorfalls offenbaren kannst/willst. Ein Anwalt kann gezielter und verbindlicher helfen und wird mit brisanten Informationen vertraulich umgehen."

                    Aus dem gleichen Grund steht auf Kaffeebechern, dass der Inhalt heiss ist.

                    Hmm, wer nicht weiß, dass Kaffee heiß serviert wird, ist vermutlich noch nicht rechtsfähig (oder US-Amerikaner :-).

                    Lo!

    5. Urheberrecht: das Urheberrecht erfordert eine gewisse Schöpfungshöhe. Grafiken und Gesamtlayout sind vom Urheberrecht betroffen; eine 1:1-Kopie ist definitiv verboten ... Anmutungen und Elementgestaltungen (etwa runde Ecken, Schatten, etc) sind jedoch mangels individueller Schöpfungshöhe nicht urheberrechtlich geschützt.

      Das könnte so aufgefasst werden als ob Grafiken und Gesamtlayouts die geforderte Schöpfungshöhe schon mitbringen nur weil sie Grafiken und Gesamtlayouts sind (im Gegensatz zu runden Ecken und Schatten, etc.). Dem ist nicht so.