... und im Falle eines Falles haftet der Seitenbetreiber auch, weil er derjeneige ist, welcher dem Kunden die Veröffentlichung ermöglicht bzw. veröffentlicht, oder mag es noch andere Aspekte geben?
§ 10 TMG
PS.: Wie kann man das Gesetz nicht kennen, wenn man im Internet ein Geschäft aufzieht? Die anderen Paragraphen solltest Du Dir auch anschauen.