Texter mit x: Haftung für Inhalte von Kunden

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... und im Falle eines Falles haftet der Seitenbetreiber auch, weil er derjeneige ist, welcher dem Kunden die Veröffentlichung ermöglicht bzw. veröffentlicht, oder mag es noch andere Aspekte geben?

§ 10 TMG

PS.: Wie kann man das Gesetz nicht kennen, wenn man im Internet ein Geschäft aufzieht? Die anderen Paragraphen solltest Du Dir auch anschauen.