Cyx23: Haftung für Inhalte von Kunden

Hallo,

ich hätte gerne ein paar Tipps oder Anregungen, wie es um die Haftung bei einem letztlich kommerziellen Projekt für veröffentlichte Inhalte von anderen Personen in einer Art "Katalog" steht.

Aus einer vereinsähnlichen Struktur mit Mitgliedern, die Inhalte anliefern, also etwas wie einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wird wohl eher ein Projekt, bei welchen Kunden für die Einstellung von Inhalten bezahlen.

Die Inhalte sind z.B. ein Foto eines kunsthandwerklichen Produkts (keine Preisangabe, kein Shop), dazu Beschreibung, evtl. Titel, dann ein Portraitfoto des Kunsthandwerkers/Künstlers, Link.

Mögliche Probleme sind z.B., ob die Rechte d. Fotografen berücksichtigt sind. Oder ungenehmigte Fotos aus Innenräumen. Dann zur jeweiligen Arbeit ein theoretisch möglicher Plagiatsvorwurf, oder Gebrauchsmuster, Patent, oder Rechteverstoß durch Namen/Titel der Arbeit, z.B. Markennamen. Natürlich auch noch Linkhaftung beim Link auf die Seite des jeweiligen Künstlers.

Es bedarf also AGB, Vertrag usw., und im Falle eines Falles haftet der Seitenbetreiber auch, weil er derjeneige ist, welcher dem Kunden die Veröffentlichung ermöglicht bzw. veröffentlicht, oder mag es noch andere Aspekte geben?

Grüße,

Cyx23

  1. Es gibt zwar Urteile, nach denen ein Betreiber für die Inhalte Dritter haften muss, doch diese werden üblicherweise vom BGH wieder kassiert. Leider gibt es nur drei Möglichkeiten:

    1. Moderation: alle Inhalte, die von Dritten kommen, selbst prüfen. Sehr zeitaufwendig und auch nicht immer zu 100% sicher.

    2. Haftungsweitergabe: lasse Dir von den jeweiligen Dritten bestätigen, dass sie die Haftung dafür übernehmen, dass alle von ihnen gelieferten Inhalte rechtlich unstreitig sind und im Falle eines Gerichtsverfahrens selbst dafür geradestehen müssen. Auch das ist nicht zu 100% sicher, da üblicherweise die Klage nicht einfach weitergegeben werden kann, aber weniger zeitaufwendig.

    3. Warte auf Abmahnungen (so welche kommen). Unterschreibe nie kostenpflichtigen Unterlassungserklärungen, sondern entferne lediglich die angemahnten Inhalte ohne weiteres Zögern. Dokumentiere den Vorgang sorgfältig, am Besten mit zusätzlichen Zeugenaussagen.

    Im Zweifel spreche mit einem Anwalt Deines geringsten Mißtrauens.

    Gruß, LX

    --
    RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
    RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a
  2. ... und im Falle eines Falles haftet der Seitenbetreiber auch, weil er derjeneige ist, welcher dem Kunden die Veröffentlichung ermöglicht bzw. veröffentlicht, oder mag es noch andere Aspekte geben?

    § 10 TMG

    PS.: Wie kann man das Gesetz nicht kennen, wenn man im Internet ein Geschäft aufzieht? Die anderen Paragraphen solltest Du Dir auch anschauen.

  3. Hallo,

    danke für die Antworten.

    Ich nehme an, dass die Situation wirklich am ehesten mit einem Host-Provider, Webhosting, vergleichbar ist.

    Im Falle eines Falles wäre bei Abmahnungen vmtl. auch zu prüfen, ob Regress vom Kunden möglich ist usw.. Also dann wohl schonmal eigene Anwaltskosten und schlimmstenfalls noch weitere Kosten d. Abmahnung.

    Grüsse

    Cyx23