Hallo,
Auch im gewoehnlichen Ladenlokal hat mir noch nie jemand AGB zum unterschreiben gegeben.
das liegt wohl daran, dass AGB eines Unternehmers nicht erforderlich sind. Sie enthalten nur Sonderregelungen, in denen er vom sonst geltenden BGB abweichen (soweit zulässig) oder die dort geltenden Vorschriften präzisieren möchte.
Punkte, die in den AGB nicht geregelt sind, werden dann durch das BGB abgedeckt.
Ich frage mich, warum das im Internet nun alles anders sein soll.
Nicht "anders". Es sind nur viel, viel mehr Laien unterwegs.
Gabs damals im guten alten Quellekatalog ueberhaupt AGB?
Ja. Irgendwo ganz kleingedruckt auf den letzten Katalogseiten, eventuell nochmal auf der Rückseite des Bestellformulars (da bin ich aber nicht ganz sicher).
Interessant wäre aber die Frage, ob diese AGB denn auch bei telefonischer Bestellung Gültigkeit gehabt hätten. Denn der Kunde hat in dem Fall nie bestätigt, sie zur Kenntnis genommen zu haben.
Frueher war wohl alles nur einfacher. Die Anzahl der Leute, die einen linken wollten war begrenzt und ueberschaubar. Heute ist sie begrenzt ueberschauber.
Das bringt es schön auf den Punkt. :-)
Ciao,
Martin
Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft.
Große verderben sie aber meist auch nicht.