Hello Martin, hello Steel,
wie Martin schon schreibt, sind AGB überhaupt nicht notwendig.
Interessant wäre aber die Frage, ob diese AGB denn auch bei telefonischer Bestellung Gültigkeit gehabt hätten. Denn der Kunde hat in dem Fall nie bestätigt, sie zur Kenntnis genommen zu haben.
Das telefonische Bestellen war mMn erst möglich, wenn man schon Kunde war, also mindestens einmal schrifltich bestellt hatte. Damit hatte man dann die speziellen Regelungen anerkannt.
Wie ich das neulich im Thread
https://forum.selfhtml.org/?t=194257&m=1298578
schon mal ausgeführt habe, würde ich als Anwalt des Kunden auf jeden Fall "den Haken für die AGB" bestreiten und genau hinterfragen lassen, wie der denn zustande kommen kann, wo und wie er gespeichert werden kann, usw.
Es gibt zur Zeit mMn keine einzige Möglichkeit, ohne Einschaltung von Dritten als Zeugen, per Internet sicher rechtsgültige (nicht _einfach_ anfechtbare) Verträge abzuschließen.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg