Steel: AGB als PDF ausreichend?

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Hoi!

Wie ich das neulich im Thread
https://forum.selfhtml.org/?t=194257&m=1298578
schon mal ausgeführt habe, würde ich als Anwalt des Kunden auf jeden Fall "den Haken für die AGB" bestreiten und genau hinterfragen lassen, wie der denn zustande kommen kann, wo und wie er gespeichert werden kann, usw.

Klar, kann ich behaupten, dass dort keine AGB waren. Der Haendler kann behaupten sie waren an prominenter Stelle und ich habe das bestaetigt.

Das ganze geht aber auch im Laden. Mein Anwalt bezweifelt dann dass die AGB sichtbar ausgehaengt waren. Der Geschaeftsfuehrer dementiert. Darf nun das Ladenlokal seine Angestellten als Zeugen bringen, der Webseitenbetreiber aber nicht?

Klar, wenn ich die AGB wirklich suche und zu doof bin, dann kann ich im Laden kurz an der Info, Kasse oder beim Verkaeufer fragen. Beim Webshop kann ich aber auch ne Mail schreiben oder anrufen.

Das ist, was ich an dem ganzen Rummel nicht verstehe. Ich denke, das ist nicht wirklich ein rechtliches Problem, sondern ein menschliches. Die gefuehlte Anonymitaet im Internet laesst das Schlechte in vielen Menschen hervortreten. Auf beiden Seiten.

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"Die Diebesgilde beklagte sich darueber, dass Mumm in aller Oeffentlichkeit behauptet hatte, hinter den meisten Diebstaehlen steckten Diebe."
      - T. Pratchett