Tom: AGB als PDF ausreichend?

Beitrag lesen

Hello,

Klar, wenn ich die AGB wirklich suche und zu doof bin, dann kann ich im Laden kurz an der Info, Kasse oder beim Verkaeufer fragen. Beim Webshop kann ich aber auch ne Mail schreiben oder anrufen.

Das ist, was ich an dem ganzen Rummel nicht verstehe. Ich denke, das ist nicht wirklich ein rechtliches Problem, sondern ein menschliches. Die gefuehlte Anonymitaet im Internet laesst das Schlechte in vielen Menschen hervortreten. Auf beiden Seiten.

So sehe ich das auch. Alleine die Erstellung und Verwendung von AGB deutet schon auf das Schlechte hin. Selbstverständlich kann das Gesetz nicht für alle Branchen und alle Vertragsfälle darin genügend präzise sein. Aber die Branchenspezifika sollten doch für das Massengeschäft in drei bis sechs verständlichen Sätzen als Vertragstext darstellbar sein.

Ok, auch der ist nachher bei Internetgeschäften oder besser gesagt, bei jeder Form der digitalen Geschäftsabwicklung, anfechtbar. Und genau hier gilt es, Wege und Lösungen zu finden. Die beginnen aber bestimmt auch beim Verzicht auf AGB und klare Ausformulierung von Vertragstexten. Diese müsste der Auftraggeber dann in verschlüsselter Form an eine dritte, vertrauenswürdige Stelle (Confidant) schicken, signiert mit seinem Schlüssel und einer ebenfalls verschlüssleten TAN einer vierten Stelle.

Der Confidant leitet dann den Auftrag an den Auftragnehmer weiter und steht im Zweifelsfall dafür zur Verfügung, dass genau dieser verschlüsselte Dialog gelaufen ist. Den muss er also bis nach dem Ablauf der gesamten Verjährungsfrist aufbewarhen. Er selber kann den Dialog nicht lesen.

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

--
 ☻_
/▌
/ \ Nur selber lernen macht schlau
http://bergpost.annerschbarrich.de