AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diese nachweislich wahrgenommen hat - und diesen Nachweis müßtest Du selbst erbringen.
Der Gesetzgeber schreibt niemandem vor, den Acrobat Reader installiert zu haben. Damit ist die Sicherheit, dass die AGBs vor Gericht tatsächlich Bestand haben, deutlich reduziert.
Gruß, LX
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RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a
RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a