Alex: Denkblockade

Hallo,

für einen kleinen Internet Shop möchte ich die Möglichkeit dem Kunden bieten den Shop zu bewerten.
Dank google und rudimändärer PHP/mysql Kenntnisse kann jeder ein solches Bewertungsskript einsetzen wie z.B. unter http://web-manual.de/ajax/bewertungs-sterne-erstellen-mit-ajax-star-rating-bar/

Nur besteht hier natürlich die Möglichkeit, das jeder mehrfach bewertet.

Nun kommt meine Denkblockade....Natürlich sollte jeder Kunde nur eine Bewertung abgeben können.
Das einzige Unterscheidungsmerkmal wäre die Rechnungsnummer.

Also sollte jeder Kunde eine Mail bekommen mit folgenden Inhalt:
Bitte bewerten Sie uns unter http://www.xxxx.yyyy.de

Wenn ich obiges Skript nehme kann jeder Kunde beliebig oft bewerten, er könnte also täglich bewerten.
Es müßte sein, daß der Kunde eine individuelle Adresse bekommt oder ein Passwort, das nur für Ihn vergeben ist um den Shop zu bewerten.
Und wenn er seine Bewertung abgegeben hat kann er logischerweise keine zweite Bewertung mehr geben.

Wie geht man hier am besten vor?

Bitte keine sinnvoll gemeinten Beiträge wie gehe auf www.selfhtml.org oder sowas. :)

  1. Hallo!
    Wie werden die Rechnungen servertechnisch behandelt?
    Falls diese in eine SQL-Tabelle gespeichert werden, wäre es möglich, nach der Bewertung ein Attribut in einer eigens hierfür angelegten Zelle "bewertung_abgegeben" einzutragen, auf welches bei Scriptaufruf geprüft wird.

    Hierfür lege ich dir dann die Funktion mysql_query() an's Herz.

    Bitte keine sinnvoll gemeinten Beiträge

    bei SELFHTML gibt es _nur_ sinnvoll gemeinte Beiträge ;)

    1. Hallo!
      Wie werden die Rechnungen servertechnisch behandelt?
      Falls diese in eine SQL-Tabelle gespeichert werden, wäre es möglich, nach der Bewertung ein Attribut in einer eigens hierfür angelegten Zelle "bewertung_abgegeben" einzutragen, auf welches bei Scriptaufruf geprüft wird.

      Danke!
      Nein die Rechnungen werden nach alter guter Väter Sitte mit Word erstellt.

      Wie konnte ich nur schreiben "keine sinnvollen Beiträge". Hm es liegt wohl am Wetter.

      1. Nein die Rechnungen werden nach alter guter Väter Sitte mit Word erstellt.

        Dann fällt mir momentan keine Lösung ein. Du solltest vielleicht eine Rechnungs-ID in ein SQL-Tabelle einfügen - je nach Größe des Klientels auch automatisch. Anhand dieser Rechnungs-ID wäre es möglich, den Käufer zu identifizieren. Anschließend könntest du dann meinen oben geschriebenen Tip umsetzen.

        Wie konnte ich nur schreiben "keine sinnvollen Beiträge". Hm es liegt wohl am Wetter.

        Muss wohl am Wetter liegen, ja. ;)

      2. Also ich hätte es jetzt auch mit einem Eintrag in eine Datenbank realisiert.
        Ganz davon abgesehen, dass man World-Dokumente eher nicht nutzen sollte.

        Was ist denn wenn ein Kunde die rechnung einfach umschreibt und letztlich behauptet er hätte diese bekommen?

        Da empfehle ich Dir z.B. fpdf.org.

        Da kann man spielend pdf.Dokumente erstellen und diese dann an den Kunden weiter schicken etc.

        Gruß

        Nicki

        1. Hallo,

          Ganz davon abgesehen, dass man World-Dokumente eher nicht nutzen sollte.

          World? Auch nicht schlecht ... ;-)

          Was ist denn wenn ein Kunde die rechnung einfach umschreibt und letztlich behauptet er hätte diese bekommen?

          Das Format, in dem Rechnungen erstellt werden, und das Format, in dem sie dem Kunden präsentiert werden, muss nicht dasselbe sein. Ich erstelle meine Rechnungen auch mit Word, verschicke sie aber traditionell in Papierform und händisch unterschrieben - schon deshalb, weil es der einfachste Weg ist, ein juristisch hieb- und stichfestes Dokument zu haben.

          Da empfehle ich Dir z.B. fpdf.org.
          Da kann man spielend pdf.Dokumente erstellen und diese dann an den Kunden weiter schicken etc.

          Ja. Aber ein elektronisch erstelltes und nicht von Hand unterschriebenes Dokument wird nicht von allen Kunden als Rechnung akzeptiert. Vom Finanzamt übrigens auch nicht immer.

          Ciao,
           Martin

          --
          Zwei Freundinnen tratschen: "Du, stell dir vor, die Petra kriegt ein Kind!" - "Ich kann mir schon denken, von wem." - "Dann ruf sie mal schnell an, das würde ihr bestimmt weiterhelfen."
          Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
          1. Hi,

            Ich erstelle meine Rechnungen auch mit Word, verschicke sie aber traditionell in Papierform und händisch unterschrieben - schon deshalb, weil es der einfachste Weg ist, ein juristisch hieb- und stichfestes Dokument zu haben.

            ich dachte immer, Rechnungen sollten eher nicht unterschrieben werden? Schon allein, um Mißbrauch zu vermeiden...

            Ich unterschreibe meine Rechnungen nicht, schicke sie aber sehr wohl per Post.

            Brillo

            1. Hallo,

              Ich erstelle meine Rechnungen auch mit Word, verschicke sie aber traditionell in Papierform und händisch unterschrieben - schon deshalb, weil es der einfachste Weg ist, ein juristisch hieb- und stichfestes Dokument zu haben.
              ich dachte immer, Rechnungen sollten eher nicht unterschrieben werden? Schon allein, um Mißbrauch zu vermeiden...

              das verstehe ich jetzt nicht - wie sollte eine Originalunterschrift den Missbrauch begünstigen?
              Für mich gilt immer noch die Devise: Ein Dokument, das weder Unterschrift noch Dienstsiegel trägt, ist gerade mal das Papier wert, auf dem es gedruckt ist.
              Ein Dienstsiegel ist nun eher Sache einer Behörde - also Unterschrift.

              Ich unterschreibe meine Rechnungen nicht, schicke sie aber sehr wohl per Post.

              So eine Rechnung würde *ich* nicht akzeptieren. Ich bin nicht sicher, ob ich damit durchkomme, aber das ist mein derzeitiges Rechtsverständnis. Eine nicht unterschriebene, nur einfach ausgedruckte Rechnung könnte ja so ziemlich jeder imitieren. Noch eben die Kontonummer abändern, und mal abwarten, wieviele arglose Rechnungsempfänger dann ohne Nachdenken zahlen.

              Ich finde es allerdings auch eine Frechheit, wie offizielle Schreiben vom Finanzamt daherkommen: Ohne Unterschrift, sowas wie ein Dienstsiegel einfach mit ausgedruckt, und das ganze auch noch auf Klopapier. Sorry, ich meinte Recyclingpapier. Den Steuerbescheid hätte ich wahrscheinlich in einer Stunde täuschend echt nachgebildet - mit den Zahlen, die ich gern hätte, und dann könnte ich den Zettel vorlegen und sagen: Da, da steht's doch!
              Sicher, das wäre Urkundenfälschung. Aber durch die schlampige, gleichgültige Art, wie diese Urkunden erstellt werden, verleitet man die Leute doch dazu.

              So long,
               Martin

              --
              They say hard work never killed anyone, but I figure, why take the risk?
                (Ronald Reagan, US-Präsident 1981-1989)
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              1. Hallo,

                das verstehe ich jetzt nicht - wie sollte eine Originalunterschrift den Missbrauch begünstigen?
                Für mich gilt immer noch die Devise: Ein Dokument, das weder Unterschrift noch Dienstsiegel trägt, ist gerade mal das Papier wert, auf dem es gedruckt ist.
                Ein Dienstsiegel ist nun eher Sache einer Behörde - also Unterschrift.

                Vor allem das (nennen wir es mal) "blinde" Unterschreiben von Rechnungen soll ein Risiko darstellen. (Damit meine ich eine normale Rechnung ohne extra Text und drunter irgendwo eine Unterschrift.) Deshalb ein Risiko, weil man leicht z.B. ein "Betrag dankend erhalten!" dazuschummeln kann.

                Deshalb wird meist empfohlen, keine Unterschrift draufzuschreiben, oder zumindest einen kleinen Text und dann mfg (Unterschrift), damit es klar wird, dass die Unterschrift zu dem TexT/der Rechnung gehört und nicht zu einem Stempel oder sonstetwas handschriftlichem.

                Ich unterschreibe meine Rechnungen nicht, schicke sie aber sehr wohl per Post.

                So eine Rechnung würde *ich* nicht akzeptieren. Ich bin nicht sicher, ob ich damit durchkomme, aber das ist mein derzeitiges Rechtsverständnis.

                Damit hättest du ganz schlechte Karten. Es ist genau geregelt, was Mindestinhalt einer Rechnung sein muss. (§14 UStG)

                Wenn mich nicht alles täuscht ist es abgesehen davon völlig egal, ob die Rechnung den Anforderungen des UStG genügt - zu zahlen ist sie trotzdem.

                Gruß
                Alex

                1. Hi,

                  das verstehe ich jetzt nicht - wie sollte eine Originalunterschrift den Missbrauch begünstigen?

                  Vor allem das (nennen wir es mal) "blinde" Unterschreiben ...
                  Deshalb wird meist empfohlen, [...] zumindest einen kleinen Text und dann mfg (Unterschrift)

                  das ist ja eh selbstverständlich!

                  Ich unterschreibe meine Rechnungen nicht, schicke sie aber sehr wohl per Post.
                  So eine Rechnung würde *ich* nicht akzeptieren. Ich bin nicht sicher, ob ich damit durchkomme, aber das ist mein derzeitiges Rechtsverständnis.
                  Damit hättest du ganz schlechte Karten. Es ist genau geregelt, was Mindestinhalt einer Rechnung sein muss. (§14 UStG)

                  Inhalt, ja. Eine Unterschrift betrachte ich aber nicht als Inhalt, sondern als Mittel, um überhaupt die Authentizität des Dokuments festzustellen. So heißt es beispielsweise in UStG §14 Abs. 3, dass eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung (PDF per e-Mail) eine qualifizierte elektronische Signatur haben muss. Den Unfug will ich aber gar nicht erst anfangen.
                  Umso mehr überrascht es mich, dass derselbe Paragraph für klassische in Papierform übermittelte Rechnungen (in der Regel per Post) keinen Echtheitsnachweis wie etwa eine Unterschrift vorschreibt.

                  Wenn mich nicht alles täuscht ist es abgesehen davon völlig egal, ob die Rechnung den Anforderungen des UStG genügt - zu zahlen ist sie trotzdem.

                  Klar - aber ich kann mich auf den Standpunkt stellen, dass ich keinen Anhaltspunkt dafür habe, dass die vorliegende Rechnung auch wirklich vom angeblichen Aussteller stammt. Ich kann ihre Echtheit zunächst mal anzweifeln. Wer ist dann in der Beweispflicht? Vermutlich der Lieferant.

                  Ciao,
                   Martin

                  --
                  Alle Tage sind gleich lang. Aber unterschiedlich breit.
                  Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
              2. HI

                ich dachte immer, Rechnungen sollten eher nicht unterschrieben werden? Schon allein, um Mißbrauch zu vermeiden...

                das verstehe ich jetzt nicht - wie sollte eine Originalunterschrift den Missbrauch begünstigen?

                Das "Betrag dankend erhalten" hat Alex ja schon erwähnt.. ein kleiner Text dazu wie gesagt verhindert dies natürlich.

                So eine Rechnung würde *ich* nicht akzeptieren.

                Was meinst du mit *nicht akzeptieren*? Nicht bezahlen? Dann hättest du wahrlich schlechte Karten, vor allem, wenn du mein Auftraggeber bist. Es gibt Verträge schriftlicher oder mündlicher Natur, Korrespondenz, eventuelle Zeugen und Beweise etc.

                Das verstehe ich jetzt nicht. Ich bezahle nur Rechnungen, von denen ich weiß, daß sie bezahlt werden müssen. Und da ist es mir dann schnurzpiepegal, ob diese dann eine Unterschrift trägt.

                Und andere Rechnungen ... wandern in den Müll.

                Brillo

                1. Hallo,

                  So eine Rechnung würde *ich* nicht akzeptieren.
                  Was meinst du mit *nicht akzeptieren*? Nicht bezahlen?

                  nicht sofort bezahlen, sondern den vermeintlichen Rechnungssteller kontaktieren und um eine Bestätigung bitten, dass die Rechnung wirklich von ihm stammt. Und dabei sarkastisch anmerken, dass ihm leider ein Fehler unterlaufen sei und die Rechnung ohne Unterschrift verschickt wurde.

                  Dann hättest du wahrlich schlechte Karten, vor allem, wenn du mein Auftraggeber bist. Es gibt Verträge schriftlicher oder mündlicher Natur, Korrespondenz, eventuelle Zeugen und Beweise etc.

                  Natürlich. Ich will ja auch nicht die Zahlung verweigern. Ich will nur erst sicher sein, dass die Rechnung auch echt ist.

                  Das verstehe ich jetzt nicht. Ich bezahle nur Rechnungen, von denen ich weiß, daß sie bezahlt werden müssen.

                  Ja, genau. Mal angenommen, du lässt $handwerker kommen, der dein Balkongeländer abschleift und neu lackiert. Zufällig bekommt $boesernachbar das mit und reibt sich schon die Hände. Denn erst vor kurzer Zeit hat er auch $handwerker beauftragt und weiß, wie dessen Rechnungen aussehen. Drei Tage später hast du eine nicht unterschriebene Rechnung mit einer glaubwürdigen Summe im Briefkasten - angeblich von $handwerker. Da weißt du doch nicht, dass die angegebene Kontonummer in Wirklichkeit die von $boesernachbar ist.
                  Also würdest du in dem Fall auf Treu und Glauben einfach zahlen? Zugegeben, der Fall ist konstruiert. Aber solche Stinkstiefel gibt's ja tatsächlich.
                  Nebenbei: Abbuchungen vom Konto kann man ohne weiteres zurückpfeifen - bei selbst veranlassten Überweisungen ist das nahezu unmöglich.

                  Und da ist es mir dann schnurzpiepegal, ob diese dann eine Unterschrift trägt.

                  Nö, mir nicht. Ich würde das beim Rechnungssteller beanstanden und eine Rechnung verlangen, aus der ich auch erkennen kann, dass sie von ihm stammt.

                  Und andere Rechnungen ... wandern in den Müll.

                  Wenn ich einer Rechnung keinen legitimen Anlass zuordnen kann, ja.

                  Ciao,
                   Martin

                  --
                  Irgendwann in grauer Vorzeit benutzte einer unserer prähistorischen Vorfahren ein Schimpfwort anstelle der Keule.
                  Die Zivilisation hatte begonnen.
                  Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
                  1. Hi,

                    nicht sofort bezahlen, sondern den vermeintlichen Rechnungssteller kontaktieren und um eine Bestätigung bitten, dass die Rechnung wirklich von ihm stammt. Und dabei sarkastisch anmerken, dass ihm leider ein Fehler unterlaufen sei und die Rechnung ohne Unterschrift verschickt wurde.

                    Ich hatte letztens tatsächlich so einen Fall. Die Rechnung wurde zwar akzeptiert, aber mit der bitte, eine ausgedruckte und unterschriebene Rechnung für den Steuerberater nachzureichen...

                    Das verstehe ich jetzt nicht. Ich bezahle nur Rechnungen, von denen ich weiß, daß sie bezahlt werden müssen.

                    Ja, genau. Mal angenommen, du lässt $handwerker kommen, der dein Balkongeländer abschleift und neu lackiert. Zufällig bekommt $boesernachbar das mit und reibt sich schon die Hände. Denn erst vor kurzer Zeit hat er auch $handwerker beauftragt und weiß, wie dessen Rechnungen aussehen. Drei Tage später hast du eine nicht unterschriebene Rechnung mit einer glaubwürdigen Summe im Briefkasten - angeblich von $handwerker. Da weißt du doch nicht, dass die angegebene Kontonummer in Wirklichkeit die von $boesernachbar ist.
                    Also würdest du in dem Fall auf Treu und Glauben einfach zahlen? Zugegeben, der Fall ist konstruiert. Aber solche Stinkstiefel gibt's ja tatsächlich.

                    Na ja, gut, aber dieser Fall ist schon an den Haaren herbeigezogen (obwohl es sowas sicherlich geben könnte). Irgenwann würdest du ja rausbekommen, dass das Geld beim Nachbarn gelandet ist... was wäre das denn für ein Leben? :)

                    Ausserdem... zahlt man die Handwerker nicht immer gleich cash vor Ort? :)

                    Nebenbei: Abbuchungen vom Konto kann man ohne weiteres zurückpfeifen - bei selbst veranlassten Überweisungen ist das nahezu unmöglich.

                    Das ist wahr. Realistische Chancen hat man nur die ersten 48 Stunden, zumindest war das früher mal so.

                    Brillo

                    1. Hallo,

                      Ausserdem... zahlt man die Handwerker nicht immer gleich cash vor Ort? :)

                      kommt drauf an. Vielleicht, wenn man keine Rechnung braucht ...

                      *scnr*
                       Martin

                      --
                      Der Afrika-Forscher wird gefragt: "Stimmt es, dass man nicht von Löwen angefallen wird, wenn man eine Fackel trägt?" - "Kommt drauf an. Man muss die Fackel sehr schnell tragen."
                      Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
  2. Hallo,

    grundsätzlich sehe ich die Möglichkeit, den Umstand der erfolgten Bewertung per Cookie beim Kunden oder aufwändiger beim Server zu erfassen, möglicherweise alles hinsichtlich Datenschutz usw. nicht so perfekt.

    Das einzige Unterscheidungsmerkmal wäre die Rechnungsnummer.

    Der Zugang kann vmtl. über die Anmeldung im Shop erfolgen, anonyme Bewertungen sind ja vmtl. bei Rechnungsnummer etc. sowieso nicht möglich? Die Rechnungsnummer müßte wohl zusätzlich mit der Adresse übergeben und dann u.U. geprüft und nur einmal zur Bewertung zugelassen werden.

    Einfacher mag es sein, mit dem Aufruf der Bewertung über die eMail einen Cookie zu erstellen um Mehrfachwertungen zu vermeiden, und die übergebene Rechnungsnummer, vielleicht mit einer extra erstellten zusätzlichen Prüfzahl, nur auf Plausibiliät zu testen. Sonstiges unsicheres Unterscheidungsmerkmal ist vielleicht noch die ip-Nummer für einen bestimmten Zeitraum.
    Oder einfach alle Bewertungen ab 4 Sterne aufwärts zulassen ;)

    Grüsse

    Cyx23

    1. Oder einfach alle Bewertungen ab 4 Sterne aufwärts zulassen ;)

      Grüsse

      Cyx23

      Ha!
      geil, geil und nochmals geil! Ich krieg mich grad nicht mehr ein.
      Das wäre natürlich eine Lösung :)

    2. Hallo!

      grundsätzlich sehe ich die Möglichkeit, den Umstand der erfolgten Bewertung per Cookie beim Kunden oder aufwändiger beim Server zu erfassen, möglicherweise alles hinsichtlich Datenschutz usw. nicht so perfekt.

      Cookies? Cookies laufen ab, werden gelöscht oder einfach nicht akzeptiert. Meiner Meinung nach suboptimal für diesen Zweck.

      Das einzige Unterscheidungsmerkmal wäre die Rechnungsnummer.

      Genau.

      1. Hallo,

        Cookies? Cookies laufen ab, werden gelöscht oder einfach nicht akzeptiert. Meiner Meinung nach suboptimal für diesen Zweck.

        Wenn eine Mehrfachbewertung, etwa durch Löschen von Cookies, ein ernsthaftes Problem darstellt (solch ein Scenario kann ich mir durchaus vorstellen) schon. Andererseits vermute ich, dass es auch Vorteile haben kann (Verwaltung, Performance, Wartung), solche Vorgänge z.B. von einem Shopsystem, Datenbank etc., eher zu trennen.

        Grüsse

        Cyx23

  3. Hallo,

    Es müßte sein, daß der Kunde eine individuelle Adresse bekommt oder ein Passwort, das nur für Ihn vergeben ist um den Shop zu bewerten.

    mal ehrlich: Wenn ein Händler von dir verlangen würde, dass du dich als Kunde mit einem Passwort bei ihm anmeldest, um ihm zu Diensten zu sein, ohne dass du selbst davon einen Nutzen hast, würdest du das machen? Vermutlich nicht.
    Der Aufstand ist es nicht wert, du hast deine Ware, der Händler sein Geld, fertig, warum soll der Kunde da noch fünf Minuten rumrödeln? Am ehesten würden Kunden aufschlagen, die mit des Händlers Leistung _nicht_ zufrieden sind und ihren Frust ablassen wollen, und das ist sicher nicht im Sinne des Händlers.

    Wenn du Lobhudeleien sammeln willst, dann mit so wenig Aufwand wie möglich, einer, maximal zwei Klicks, nicht mehr.

    Und wenn er seine Bewertung abgegeben hat kann er logischerweise keine zweite Bewertung mehr geben.

    Warum soll das logisch sein? Vielleicht überlegt es sich der Kunde nochmal und möchte seine vorschnell abgegebene Bewertung ändern.

    Nichtsdestotrotz, möchtest du nur eine Bewertung pro Rechnung haben, wirst du wohl oder übel sämtliche Rechnungs-Bewertungs-Pärchen in einer Datenbank speichern müssen, und zwar egal, ob schon bewertet wurde oder nicht. Dem Kunden schickst du eine URL à la http://händ.ler/bewertung/abdef01234567, wobei abdef01234567 eine md5-Summe zu einer Rechnung sein könnte, erstellt aus Rechnungsnummer, -datum und einer Zufallszahl.

    Falls dich davon unabhängig die Meinung der Kunden tatsächlich interessiert, solltest du statt dieser albernen Sternchen, die in keinster Weise bei der Lösung von Problemen helfen, lieber auf persönliche Antworten setzen, etwa indem du unter jede Rechnung explizite schreibst, „Waren Sie zufrieden mit uns? Wir freuen uns über Lob und Kritik! Schreiben Sie an [E-Mail-Adresse]."

    1. Nichtsdestotrotz, möchtest du nur eine Bewertung pro Rechnung haben, wirst du wohl oder übel sämtliche Rechnungs-Bewertungs-Pärchen in einer Datenbank speichern müssen, und zwar egal, ob schon bewertet wurde oder nicht. Dem Kunden schickst du eine URL à la http://händ.ler/bewertung/abdef01234567, wobei abdef01234567 eine md5-Summe zu einer Rechnung sein könnte, erstellt aus Rechnungsnummer, -datum und einer Zufallszahl.

      Das klingt logisch bedeutet aber "Nachsitzen und PHP büffeln"
      Aber sowas wie: https://www.ekomi.de/bewertungen-trigema.html ist sicher nicht so einfach selbst zu programmieren.

  4. h1,

    Wie geht man hier am besten vor?

    Das mit dem "Einmalpasswort" oder irgendeiner anderen geeigneten Kennung (Ticketnummer die dann verworfen wird) ist eine gute Idee, würde ich machen, sofern nur eingetragene Kunden eine Bewerbung abgeben sollen. Also anschreiben, evntl. gekoppelt mit einer kleinen Preisverlosung so als Anreiz.

    Horst Butterweich

  5. Hi,

    Es müßte sein, daß der Kunde eine individuelle Adresse bekommt oder ein Passwort, das nur für Ihn vergeben ist um den Shop zu bewerten.
    Und wenn er seine Bewertung abgegeben hat kann er logischerweise keine zweite Bewertung mehr geben.

    Wie geht man hier am besten vor?

    Man setzt das beschriebene um.
    Natürlich eher das mit der Adresse mit individualisiertem Parameter, denn ein Passwort möchte der Kunde nicht erst noch eingeben müssen.

    MfG ChrisB

    --
    The most exciting phrase to hear in science, the one that heralds new discoveries, is not “Eureka!” but “That's funny...” [Isaac Asimov]