Hallo,
§5 (1)c) spricht von einem Anspruch auf ein Zwölftel für jeden vollen Monat in der ersten Jahreshälfte. Die zweite Jahreshälfte erwähnt es nicht. Ich gehe auch aufgrund der Auskunft einer mir bekannten Personalabteilung davon aus, dass man ab Juli Anspruch auf den gesamten Rest hat.
das heißt, ich kündige beispielsweise zum 31.08. und bekomme noch 10 Tage Urlaub (bei den üblichen 30 Tagen pro Jahr) geschenkt? Das war mir auch neu.
Da ist auch noch die Wartezeit nach §4 zu berücksichtigen.
Neu ist mir auch, dass diese Wartezeit gesetzlich geregelt ist. Ich war bisher immer der Ansicht, das sei eine Festlegung des Arbeitgebers, während der Probezeit (deren oft 6monatige Dauer dann mit der Wartezeit zusammenfiele) nicht so ohne weiteres Urlaub zu gewähren.
Unabhängig davon sollte man aber, wenn man eine neue Stelle antritt, auch mit den Leuten reden können. Wenn ich für Anfang September einen neuen Job annehmen sollte, im Oktober aber schon zwei Wochen Urlaub fest geplant und gebucht habe, erwarte ich eigentlich auch, dass der neue Arbeitgeber mir diesen Urlaub kulanterweise gewährt - gesetzlicher Anspruch hin oder her.
Tut er es nicht, würde ich mir lieber noch zwei- oder dreimal überlegen, ob ich die Stelle wirklich will, denn dann ist er bei anderen Fragen vermutlich ebenso unflexibel.
Etwas befremdlich finde ich auch §7 Abs. 3. Es gibt zwar Arbeitgeber, die das tatsächlich so rigoros handhaben; die meisten haben jedoch keine Einwände dagegen, dass ein Teil des Urlaubs ins Folgejahr "geschoben" wird.
In der Firma, wo ich nach dem Studium meinen ersten Job hatte, hat ein Kollege auf diese Weise fast 60 Tage "angespart". Natürlich liegt es im Interesse des Arbeitgebers, das einzudämmen - ich weiß nicht, wie der Chef reagiert, hätte, wenn mein Kollege plötzlich 3 Monate am Stück hätte freinehmen wollen (nein, der Mann war ein Workaholic, der *konnte* der Firma gar nicht länger als drei Tage fernbleiben, das hat der nicht durchgehalten).
Auch umgekehrt ist das für den Arbeitnehmer durchaus von Vorteil, denn bei einer Kündigung ist er nicht unerwartet seinen gesamten Urlaubsanspruch los, weil dieser, obwohl später geplant, jetzt plötzlich noch in der alten Firma verbraten wird.
Den Satz versteh ich nicht.
Da fehlt vermutlich im letzten Teil des Satzes eine Negation.
So long,
Martin
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Wer mit dem Finger droht, sollte ihn am Abzug haben, und nicht in der Nase.
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