Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Resturlaub bei Kündigung. Ich habe schon gegooglelt nach dem Thema, mit vielen aber verschiedenen Antworten, daher erhoffe ich mir hier eine fundiertere.
Stimmt es, dass wenn man in der zweiten Jahreshälfte kündigt Anspruch auf den gesammten Jahresurlaub hat (nicht anteilig)?
Über qualifizierte Antworten würde ich mich freuen.
Danke!