fastix®: Urlaubsanspruch bei Kündigung in der zweiten Kalenderjahreshälft

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Moin!

Stimmt es, dass wenn man in der zweiten Jahreshälfte kündigt Anspruch auf den gesammten Jahresurlaub hat (nicht anteilig)?

Wie kommst Du darauf?

Will Dein Arbeitgeber Dich bis zum Ende der Kündigungsfrist von der Arbeit freistellen (das kommt bei vielen Firmen und besonders in "verantwortlichen Positionen" aus Angst vor Spionage und Sabotage vor) und dafür Deinen gesamten Jahresurlaub a) geben und b) anrechnen weil er darauf hofft, dass Dein nächster Arbeitgeber ihm dafür einen Ausgleich zahlt?

Das kann er auch nicht durchsetzen, weil er Dich nicht dazu zwingen kann Urlaub zu nehmen der Dir nicht zusteht (s. Sven Rautenberg).  Wenn der Arbeitgeber Dich freistellt, dann soll er dafür auch zahlen. Überstunden kann er dazu abbauen, den Dir zustehenden Urlaub kann er anrechnen. Mehr nicht.

MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

fastix