Tom: Urlaubsanspruch bei Kündigung in der zweiten Kalenderjahreshälft

Beitrag lesen

Hello,

Ob und wie sich beide Arbeitgeber untereinander austauschen und ggf. anteilig für den Urlaub Lohnausgleich vornehmen, ist im Prinzip deren Sache.

Das dürfen sie aber nicht. Denn diese Daten unterliegen dem Datenschutz.
Ob sie es trotzdem tun, ist dann sicherlich nicht festzustellen.

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

--
 ☻_
/▌
/ \ Nur selber lernen macht schlau
http://bergpost.annerschbarrich.de