Hello,
Ob und wie sich beide Arbeitgeber untereinander austauschen und ggf. anteilig für den Urlaub Lohnausgleich vornehmen, ist im Prinzip deren Sache.
Das dürfen sie aber nicht. Denn diese Daten unterliegen dem Datenschutz.
Ob sie es trotzdem tun, ist dann sicherlich nicht festzustellen.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg