Hi!
§5 (1)c) spricht von einem Anspruch auf ein Zwölftel für jeden vollen Monat in der ersten Jahreshälfte. Die zweite Jahreshälfte erwähnt es nicht. Ich gehe auch aufgrund der Auskunft einer mir bekannten Personalabteilung davon aus, dass man ab Juli Anspruch auf den gesamten Rest hat.
das heißt, ich kündige beispielsweise zum 31.08. und bekomme noch 10 Tage Urlaub (bei den üblichen 30 Tagen pro Jahr) geschenkt? Das war mir auch neu.
Nein, nicht geschenkt. Du darfst ihn beim alten AG nehmen, und hast dann deinen Anspruch darauf verwirkt. Der neue AG weiß davon durch die Urlaubsbescheinigung, die er einfordern wird.
Lo!