Hello,
Bobo schrieb aber, er wolle [irgendwelche] Sender weiterverbreiten. Die muss er doch erstmal empfangen. Eine Standleitung zum Senfer hat er ja nicht, sonst wäre ihm seine Rechtslage doch klar.
Das hat aber trotzdem nichts mit der GEZ zu tun. Ein Streamserver, wie in diesem Fall, auch wenn er als Relay arbeitet, ist kein Empfangsgerät,
Habe ich da irgendwas verkehrt verstanden in den letzen Wochen?
Ich war bis eben der Meinung, dass alle Geräte im Internet, die in der Lage sind, Musik und ähnliches zu empfangen, nun Rundfunkgebührenpflichtig wären. Und das unabhängig davon, ob sie öffentlich-rechtliche Qullen oder ausschließlich private verwerten könnten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Konjunktiv.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg