bobo: webradio

Frage also darf ich ein Webradio auf meine seite setzen und dort Sender wiedergeben ohnene die betreiber zu fragen und noch was kleines habt ihr ein webradio script (php) ich hab nur einen der über den client Pc läuft und nicht auf dem server dann wird man immer gefragt ob man den zugriff zulassen will . Gibts sowas auch ohne diese frage

  1. Hallo!

    habt ihr ein webradio script (php) ich hab nur einen der über den client Pc läuft und nicht auf dem server dann wird man immer gefragt ob man den zugriff zulassen will . Gibts sowas auch ohne diese frage

    Ich denke, du weißt nicht, was genau PHP tut, oder?

    Liebe Grüße aus Norddeutschland.

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    1. Ich denke, du weißt nicht, was genau PHP tut, oder?

      Du scheinbar auch nicht :) man kann durchaus einen Webradio-Host in PHP schreiben.

  2. Hello,

    Frage also darf ich ein Webradio auf meine seite setzen

    Ja, wenn Du für den Stream-Server, den Du dafür benötigst eine Lizenz hast bzw. er "ohne Lizenz" nutzbar ist, dein Provider für den Webspace dies nicht in seinen Statuten ausgeschlossen hat.

    und dort Sender wiedergeben ohnene die betreiber zu fragen

    nein. Das wäre keinesfalls zu empfehlen. Da hast Du ann gleich die Sender, die GEZ und die GEMA auf dem Hals

    und noch was kleines habt ihr ein webradio script

    Das dürfte wohl eher das größere Problem sein, weil es sich nicht durch Briefe schreiben installieren und betreuen lässt :-)

    Außerdem dürftest Du nicht ohne Genehmigung fremde Inhalte (Musik, Sprache) verbreiten. Wenn Du allerdings nur selber singst, wirst Du das wohl senden dürfen, wenn die Inhalte nicht gegen Gesetze verstoßen.

    Ich kenne alleine drei Leute, die sich mit "Webradio" in die Pleite begeben haben, obwohl sie garantiert besser vorbereitet waren, als Du.

    Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

    Tom vom Berg

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    1. Tag,

      und dort Sender wiedergeben ohnene die betreiber zu fragen

      nein. Das wäre keinesfalls zu empfehlen. Da hast Du ann gleich die Sender, die GEZ und die GEMA auf dem Hals

      was der GEZ so alles angehängt wird … Die haben mit den Verbreitungsrechten überhaupt nichts zu tun, sondern kümmern sich einzig um die Empfänger. Davon mal abgesehen ist die GEZ nur für die Öffentlich-Rechtlichen zuständig, nicht für Webradio allgemein.

      1. Hello,

        und dort Sender wiedergeben ohnene die betreiber zu fragen

        nein. Das wäre keinesfalls zu empfehlen. Da hast Du ann gleich die Sender, die GEZ und die GEMA auf dem Hals

        was der GEZ so alles angehängt wird … Die haben mit den Verbreitungsrechten überhaupt nichts zu tun, sondern kümmern sich einzig um die Empfänger. Davon mal abgesehen ist die GEZ nur für die Öffentlich-Rechtlichen zuständig, nicht für Webradio allgemein.

        Bobo schrieb aber, er wolle [irgendwelche] Sender weiterverbreiten. Die muss er doch erstmal empfangen. Eine Standleitung zum Senfer hat er ja nicht, sonst wäre ihm seine Rechtslage doch klar.

        Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

        Tom vom Berg

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        1. Bobo schrieb aber, er wolle [irgendwelche] Sender weiterverbreiten. Die muss er doch erstmal empfangen. Eine Standleitung zum Senfer hat er ja nicht, sonst wäre ihm seine Rechtslage doch klar.

          Das hat aber trotzdem nichts mit der GEZ zu tun. Ein Streamserver, wie in diesem Fall, auch wenn er als Relay arbeitet, ist kein Empfangsgerät, dadurch fasllen lediglich Gebühren bei der GEMA und GVL an, falls die Künstler durch diese Institiute vertreten werden. GEZ muss erst derjenige zahlen, der den Stream empfängt und per Lautsprecher wiedergibt.

          Und hier verhält es sich genau so, der OP muss für die Hörer GEMA und GVL zahlen und zwar für jedes Radio auf dem Relay extra. Wenn jetzt noch der Traffic dazukommt, wird das sicher teuer. Ein Stream-Proxy für einen MP3 Stream ist ne Sache auf 5 Zeilen in PHP

          Wenn es aber nur einen Player auf der Seite gibt, der direkt zum eigentlich Stream verbindet, fallen keine Gebühren an, da der Hörer auf dem eigentlichen Server registriert wird und daher dort für GEMA und GVL relevant ist, da die Abrechnung nach Hörerzahl erfolgt.

          1. Hello,

            Bobo schrieb aber, er wolle [irgendwelche] Sender weiterverbreiten. Die muss er doch erstmal empfangen. Eine Standleitung zum Senfer hat er ja nicht, sonst wäre ihm seine Rechtslage doch klar.

            Das hat aber trotzdem nichts mit der GEZ zu tun. Ein Streamserver, wie in diesem Fall, auch wenn er als Relay arbeitet, ist kein Empfangsgerät,

            Habe ich da irgendwas verkehrt verstanden in den letzen Wochen?
            Ich war bis eben der Meinung, dass alle Geräte im Internet, die in der Lage sind, Musik und ähnliches zu empfangen, nun Rundfunkgebührenpflichtig wären. Und das unabhängig davon, ob sie öffentlich-rechtliche Qullen oder ausschließlich private verwerten könnten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Konjunktiv.

            Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

            Tom vom Berg

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            1. Ich war bis eben der Meinung, dass alle Geräte im Internet, die in der Lage sind, Musik und ähnliches zu empfangen, nun Rundfunkgebührenpflichtig wären.

              Mal abgesehen davon, dass die GEZ bereits einen Prozess verloren hat, bei dem es darum ging, ob ein PC nun anmeldepflichtig ist oder nicht, muss ein PC nur dann angemeldet werden, wenn kein anderes Gerät angemeldet ist (mein letzter Wissensstand).
              Und wenn es sich um einen Server in einen Rechenzentrum handelt, ist dafür nicht der User sondern der Besitzer zuständig.

              Desweiteren geht es um "Multimedia PCs", falls soich das nicht geändert hat. Und da ein Server keine Möglichkeit bietet, Musik direkt wiederzugeben (haben ja nur selten Lautsprecher an den Rackservern im RZ ;)) ist das kein Multimedia PC.

              Sollte das mittlerweile überholt sein und die Regelungen anders sein, entzieht sich das meiner Kenntnis, hab schon länger kein eigenes Internetradio mehr. Zuviel Stress, zuviel Kindergarten bei den Moderatoren und zuviel Machtgeilheit bei der Sendeleitung. Aber das ist ein anderes Thema.

              1. Hallo,

                [...] muss ein PC nur dann angemeldet werden, wenn kein anderes Gerät angemeldet ist (mein letzter Wissensstand).

                richtig - das folgt aus der Bedingung, dass nur *ein* Rundfunk- oder Fernsehgerät angemeldet werden muss, auch wenn mehrere betrieben werden (wobei privat und geschäftlich genutzte Geräte separat zählen).

                Desweiteren geht es um "Multimedia PCs", falls soich das nicht geändert hat. Und da ein Server keine Möglichkeit bietet, Musik direkt wiederzugeben (haben ja nur selten Lautsprecher an den Rackservern im RZ ;)) ist das kein Multimedia PC.

                Da bin ich allerdings anders informiert: Laut Standpunkt der GEZ genügt bereits die Tatsache, dass ein PC oder ein vergleichbares Gerät vorhanden ist. Die argumentieren, dass ein DSL- oder Kabelmodem ebenso schnell installiert ist wie eine Soundkarte - zumal es Soundkarten sogar schon als externe Lösungen mit USB-Anschluss gibt.

                Ich finde diese Argumentation zwar auch haarsträubend und sehe sie an der Grenze zur böswilligen Verleumdung, aber das ist AFAIK der aktuelle Rechtsstand.

                So long,
                 Martin

                --
                Wer keiner Fliege etwas zuleide tut, darf sich nicht über die Maden im Fleisch wundern.
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                1. Da bin ich allerdings anders informiert: Laut Standpunkt der GEZ genügt bereits die Tatsache, dass ein PC oder ein vergleichbares Gerät vorhanden ist. Die argumentieren, dass ein DSL- oder Kabelmodem ebenso schnell installiert ist wie eine Soundkarte - zumal es Soundkarten sogar schon als externe Lösungen mit USB-Anschluss gibt.

                  Dann muss ab sofort auch jeder Kugelschreiber angemeldet werden. Mit nem Transitstor und ner Diode kann ich jeden Kugelschreiber in ein Radio umbauen.

                  Gut, dass das die GEZ noch nicht geschnallt hat. Dieser Verbrecherverein gehört gesprengt. Wenn eine "normale" Firma so arbeiten würde, gäbs massive Gefängnissstrafen.

                  1. Hallo,

                    Da bin ich allerdings anders informiert: Laut Standpunkt der GEZ genügt bereits die Tatsache, dass ein PC oder ein vergleichbares Gerät vorhanden ist. Die argumentieren, dass ein DSL- oder Kabelmodem ebenso schnell installiert ist wie eine Soundkarte - zumal es Soundkarten sogar schon als externe Lösungen mit USB-Anschluss gibt.
                    Dann muss ab sofort auch jeder Kugelschreiber angemeldet werden. Mit nem Transitstor und ner Diode kann ich jeden Kugelschreiber in ein Radio umbauen.

                    du sagst das so sarkastisch, aber lass das die Gauner nicht hören/lesen: Gemäß den Bedingungen der GEZ ist auch der historische Detektorempfänger aus einem Kristall, einem Kondensator und einer Germaniumdiode schon ein Rundfunkempfangsgerät, das anmelde- und gebührenpflichtig ist.
                    Die würden sogar noch dem armen Tropf Gebühren abluchsen, der wegen einer Fehlfunktion seines Hörgeräts bei bestimmten Wetterlagen den Deutschlandfunk hört und davon tierisch genervt ist. Womöglich sogar noch wegen öffentlicher Aufführung, denn wer im Bus neben dem armen Kerl sitzt, könnte ja mithören.

                    Gut, dass das die GEZ noch nicht geschnallt hat. Dieser Verbrecherverein gehört gesprengt. Wenn eine "normale" Firma so arbeiten würde, gäbs massive Gefängnissstrafen.

                    Das ist ja schon seit vielen Jahren mein Standpunkt. Aber was kann man gegen diese kriminelle Vereinigung tun, solange sie gesetzlich legitimiert ist?

                    So long,
                     Martin

                    --
                    Der Professor sitzt beim Essen in der Mensa. Ein Student setzt sich ihm unaufgefordert gegenüber.
                    Professor: Seit wann essen denn Schwein und Adler an demselben Tisch?
                    Student:   Na gut, dann flieg' ich eben zum nächsten Tisch.
                    Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(