Hallo,
[...] muss ein PC nur dann angemeldet werden, wenn kein anderes Gerät angemeldet ist (mein letzter Wissensstand).
richtig - das folgt aus der Bedingung, dass nur *ein* Rundfunk- oder Fernsehgerät angemeldet werden muss, auch wenn mehrere betrieben werden (wobei privat und geschäftlich genutzte Geräte separat zählen).
Desweiteren geht es um "Multimedia PCs", falls soich das nicht geändert hat. Und da ein Server keine Möglichkeit bietet, Musik direkt wiederzugeben (haben ja nur selten Lautsprecher an den Rackservern im RZ ;)) ist das kein Multimedia PC.
Da bin ich allerdings anders informiert: Laut Standpunkt der GEZ genügt bereits die Tatsache, dass ein PC oder ein vergleichbares Gerät vorhanden ist. Die argumentieren, dass ein DSL- oder Kabelmodem ebenso schnell installiert ist wie eine Soundkarte - zumal es Soundkarten sogar schon als externe Lösungen mit USB-Anschluss gibt.
Ich finde diese Argumentation zwar auch haarsträubend und sehe sie an der Grenze zur böswilligen Verleumdung, aber das ist AFAIK der aktuelle Rechtsstand.
So long,
Martin
Wer keiner Fliege etwas zuleide tut, darf sich nicht über die Maden im Fleisch wundern.
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