Hallo,
in §23 Z. 1 (die meintest du doch, oder?) ist lediglich von "Name und Anschrift" die Rede. Nicht aber von einem Logo.
Die beiden anderen Ziffern treffen meiner Meinung nach auf diesen Sachverhalt auch nicht zu.
Man darf die Marke eines Dritten nutzen, wenn man die Produkte des Markeninhabers weiterverkauft - weil man sonst ja nicht mal eine genaue Beschreibung des Produktes abgeben könnte. Aber man kann, zumindest nicht aufgrund von §23 ein Logo seiner Kunden nutzen.
Man verkauft ja nicht die Produkte der Kunden sondern seine eigenen.
Ich habe mich mit der Thematik nicht wirklich auseinandergesetzt. Mein Rechtsverständnis sagt mir aber, dass man die Logos zumindest nicht verwenden darf, sofern man es nicht erlaubt bekommt. Auch mit dem Namen könnte es da wohl schwehr werden.
Gruß
Alex