kay: Firmen-Logos in den Referenzen

Man sieht sie an jeder Ecke und ich will gar nicht wissen wie selten zu Recht: Logos bekannter und großer Firmen in der Rubrik "Referenzen".

Aber ist es überhaupt legal diese Logos ohne Abstimmung mit den Firmen zu verwenden? Kann mich kaum vorstellen, dass das "Webstudio Allestoll" von z.B. SIEMENS ein OK bekommen hat.

sind Logos in diesem Zusammenhang OK? gibt es dafür eine rechtl. Grundlage?

kay

  1. Hallo kay,

    sind Logos in diesem Zusammenhang OK?

    Sogar bei der bloßen Namensnennung sind einige Firmen schon sehr empfindlich. Ich würde *immer* fragen.

    Gruß aus Köln-Ehrenfeld,

    Elya

    --
    We are drowning in information but starved for knowledge. John Naisbitt
    1. Hallo,

      Sogar bei der bloßen Namensnennung sind einige Firmen schon sehr empfindlich.

      das stimmt: Ich habe letztes Jahr ein Beschwerdeschreiben an die Zentrale einer großen Supermarktkette geschrieben, und einige Tage später "Antwort" bekommen: Meine Kritikpunkte wurden mit Standardfloskeln beantwortet, die nicht einmal so eichtig mit dem Thema zu tun hatten, und im letzten Absatz hat man mich eindringlich aufgefordert, "den Namen [...] nicht mehr zu benutzen, da dies eine eingetragene Marke ist. Andernfalls behalten wir uns rechtliche Schritte gegen Sie vor."

      Das mag ja alles sein - aber was ist eine eingetragene Marke bzw. ein geschützter Name wert, wenn man ihn nicht einmal im Dialog mit dem Markeninhaber verwenden darf?? Der bekannte Hersteller von Küchengeräten sagt doch auch nicht: Sagen Sie niemals "Miele".
      Ich hab's nicht verstanden. Vermutlich ist da irgendein Bleistiftstemmer übers Ziel hinausgeschossen.

      Ich würde *immer* fragen.

      Ich auch.

      Ciao,
       Martin

      --
      Datenbanken speichern keine User.
      Das liegt daran, daß Datenbanken mit der Lebensmittelversorgung für gespeicherte biologische Lebensformen derzeit noch Probleme haben.
        (Christoph Schnauß)
      Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
      1. Hello,

        Das mag ja alles sein - aber was ist eine eingetragene Marke bzw. ein geschützter Name wert, wenn man ihn nicht einmal im Dialog mit dem Markeninhaber verwenden darf?? Der bekannte Hersteller von Küchengeräten sagt doch auch nicht: Sagen Sie niemals "Miele".
        Ich hab's nicht verstanden. Vermutlich ist da irgendein Bleistiftstemmer übers Ziel hinausgeschossen.

        Das war wohl eher: "Abschreckung ist besser als Schaden"

        Selbstverständlich darfst Du den Namen einer Firma im Gespräch oder Bericht, auch öffentlich, benutzten, auch wenn er als Marke registriert ist. Du musst allerdings darauf achten, was Du schreibst. Verächtlichmachtung, üble Nachrede, Verleumdung musst Du dir schon verkneifen, wenn Du nicht Gefahr laufen willst, vor Gericht gezerrt zu werden.

        Die Verwendung eines Logos ist allerdings nicht notwenigerweise freizuhaltener Sprachbestandteil, da dies zur Beschreibung von Sachverhalten selten notwendig ist, es sei denn, es ginge um das Logo selber. Dann darfst Du es auch wieder abbilden und z.B. darüber schreiben, wie simpel und genial doch dieser blaue Balken im Quadrat ist, der von links unten nach rechts oben zeigt.

        Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

        Tom vom Berg

        --
         ☻_
        /▌
        / \ Nur selber lernen macht schlau
        http://bergpost.annerschbarrich.de
        1. Hallo,

          aber was ist eine eingetragene Marke bzw. ein geschützter Name wert, wenn man ihn nicht einmal im Dialog mit dem Markeninhaber verwenden darf??
          Ich hab's nicht verstanden. Vermutlich ist da irgendein Bleistiftstemmer übers Ziel hinausgeschossen.
          Das war wohl eher: "Abschreckung ist besser als Schaden"

          ja, schon möglich.

          Selbstverständlich darfst Du den Namen einer Firma im Gespräch oder Bericht, auch öffentlich, benutzten, auch wenn er als Marke registriert ist.

          Das ist auch meine Auffassung.

          Du musst allerdings darauf achten, was Du schreibst. Verächtlichmachtung, üble Nachrede, Verleumdung musst Du dir schon verkneifen, wenn Du nicht Gefahr laufen willst, vor Gericht gezerrt zu werden.

          Das ist klar. Aber das gilt ja auch schon, wenn ich über Personen oder kleine Unternehmen schreibe, deren Namen nicht markenrechtlich geschützt sind.

          es sei denn, es ginge um das Logo selber. Dann darfst Du es auch wieder abbilden und z.B. darüber schreiben, wie simpel und genial doch dieser blaue Balken im Quadrat ist, der von links unten nach rechts oben zeigt.

          Das einzige wirklich bekannte Logo eines Unternehmens, für das ich bisher tätig war, ist sehr schwer verbal zu beschreiben, ich lass es lieber ... ;-)

          Ciao,
           Martin

          --
          F: Was ist ekliger als ein angebissener Apfel mit einem Wurm drin?
          A: Ein angebissener Apfel mit einem halben Wurm.
          Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
        2. Auch das Logo unterliegt dem Markenrecht und darf im allgemeinen Rechtsverkehr verwendet werden, solange der Gebrauch nicht gegen die guten Sitten verstößt - insbesondere, wenn es darum geht (wie in § 23 II MarkenG beschrieben ist), Waren zu identifizieren bzw. deren Eigenschaften zu beschreiben.

          Derlei "Anwaltsklauseln" findet sich in vielen Schreiben großer Firmen und gelegentlich auch Behörden, stellt aber häufig eine leere Drohung dar. Der Tatbestand der Nötigung ist jedoch nicht erfüllt, solange nicht konkret rechtswidrig schlimme Folgen eines Zuwiderhandelns angedroht werden (und ein ordentliches Gerichtsverfahren ist ein Grundrecht, keine schlimme Folge).

          Gruß, LX

          --
          RFC 1925, Satz 2: Egal, wie fest man schiebt, ganz gleich, wie hoch die Priorität ist, man kann die Lichtgeschwindigkeit nicht erhöhen.
          1. 'ǝɯɐu$ ıɥ

            (und ein ordentliches Gerichtsverfahren ist ein Grundrecht, keine schlimme Folge).

            Es ist davon auszugehen das die Äußerung bewusst und in Kenntnis der anders lautenden Rechtslage getätigt wurde. Ziel ist es, unter Androhung einer, für den Adressaten üblen Konsequenz (viele haben Angst vorm Kadi zu landen, kennen die Rechtslage nicht, scheuen Kosten/Aufwand, sehen ihr ganzes Leben ruiniert), ebenjenigen dazu zu Bewegen etwas bestimmtes zu tun bzw. zu lassen.

            Äh, wie war noch die Definition von Nötigung?

            Sonst dürften ja gewisse Abzocker völlig legal mit einem Schufa Eintrag drohen, es ist auch dein Recht/Pflicht von der Überholspur auf die linke Spur zu wechseln, ich werde dich mal mit der Lichthupe freundlich dran erinnern ;-).

            ssnɹƃ
            ʍopɐɥs

            --
            The duke had a mind that ticked like a clock and, like a clock, it regularly went cuckoo.
            -Terry Pratchett, Wyrd Sisters
      2. das stimmt: Ich habe letztes Jahr ein Beschwerdeschreiben an die Zentrale einer großen Supermarktkette geschrieben, und einige Tage später "Antwort" bekommen: Meine Kritikpunkte wurden mit Standardfloskeln beantwortet, die nicht einmal so eichtig mit dem Thema zu tun hatten, und im letzten Absatz hat man mich eindringlich aufgefordert, "den Namen [...] nicht mehr zu benutzen, da dies eine eingetragene Marke ist. Andernfalls behalten wir uns rechtliche Schritte gegen Sie vor."

        Sowas höre ich nicht zum ersten mal.

        Das mag ja alles sein - aber was ist eine eingetragene Marke bzw. ein geschützter Name wert, wenn man ihn nicht einmal im Dialog mit dem Markeninhaber verwenden darf?? Der bekannte Hersteller von Küchengeräten sagt doch auch nicht: Sagen Sie niemals "Miele".
        Ich hab's nicht verstanden. Vermutlich ist da irgendein Bleistiftstemmer übers Ziel hinausgeschossen.

        Deshalb vermeide ich es zu Fragen. Was hat man von einer Antwort, (erst recht wenn sie "nein" lautet) wenn man sie nicht beachten muß? Nur eins Aufmerksamkeit (potentiell von Deppen mit Größenwahn).

      3. 'ǝɯɐu$ ıɥ

        das stimmt: Ich habe letztes Jahr ein Beschwerdeschreiben an die Zentrale einer großen Supermarktkette geschrieben, und einige Tage später "Antwort" bekommen: Meine Kritikpunkte wurden mit Standardfloskeln beantwortet, die nicht einmal so eichtig mit dem Thema zu tun hatten, und im letzten Absatz hat man mich eindringlich aufgefordert, "den Namen [...] nicht mehr zu benutzen, da dies eine eingetragene Marke ist. Andernfalls behalten wir uns rechtliche Schritte gegen Sie vor."

        Ich würde es mir da vorbehalten Strafanzeige wegen Nötigung zu stellen.

        ssnɹƃ
        ʍopɐɥs

        --
        If a person offend you and you are in doubt as to whether it was intentional or not,
        do not resort to extreme measures.
        Simply watch your chance and hit him with a brick.
        Mark Twain (1835 - 1910), "Advice to Youth" Speech, 1882
        1. Ich würde es mir da vorbehalten Strafanzeige wegen Nötigung zu stellen.

          Das wäre auch noch risikoloser als eine negative Feststellungsklage.

  2. Aber ist es überhaupt legal diese Logos ohne Abstimmung mit den Firmen zu verwenden? Kann mich kaum vorstellen, dass das "Webstudio Allestoll" von z.B. SIEMENS ein OK bekommen hat.

    Warum nicht? Ich kenne auch eine kleine Firma in einem Vorort die für IBM arbeitet und diese auf ihrer Webseite repräsentiert.

  3. Aber ist es überhaupt legal diese Logos ohne Abstimmung mit den Firmen zu verwenden?

    Die Frage muß lauten, ist es ohne Genehmigung illegal? Wenn man die Frage beantworten will, ist die nächste Frage, warum könnte es illegal sein?

    • Gehören hinter die Sätze eigentlich Fragezeichen oder doch Punkte? -

    Theoretisch illegal könnte es sein wegen dem Urheber-, Marken-, Namens- und Wettbewerbsrecht. Da muß man schauen, ob etwas zutrifft oder überhaupt zutreffen könnte. Darüber hinaus stellt sich insbesondere bei "Referenzen" die Frage nach dem Wahrheitsgehalt und eventuellen vertraglichen Vereinbarungen.

    1. Hi,

      Die Frage muß lauten, ist es ohne Genehmigung illegal?
      Wenn man die Frage beantworten will, ist die nächste Frage, warum könnte es illegal sein?

      • Gehören hinter die Sätze eigentlich Fragezeichen oder doch Punkte?

      weder/noch. So wie du es geschrieben hast, ist es AFAIS falsch. Richtig:

      a) Die Frage muss lauten: Ist es ohne Genehmigung illegal?
      b) Die Frage muss lauten, ob es ohne Genehmigung illegal ist.

      Also entweder direkte Rede mit Doppelpunkt davor, dann ist es ein 1:1 wiedergegebener Fragesatz und bekommt ein Fragezeichen. Oder indirekte Rede als Nebensatz mit einem Komma abgetrennt, und mit einem Punkt am Schluss.

      Theoretisch illegal könnte es sein wegen dem Urheber-, Marken-, Namens- und Wettbewerbsrecht. Da muß man schauen, ob etwas zutrifft oder überhaupt zutreffen könnte.

      Bei einem Firmenlogo ist es schon sehr wahrscheinlich, dass Namens- und/oder Markenrecht betroffen sind. Urheberrecht möglicherweise auch, wenn das Logo die erforderliche Schöpfungshöhe hat, und für das Wettbewerbsrecht ist vermutlich eher die Frage, *was* man über das Unternehmen bzw. seine Tätigkeit für das Unternehmen schreibt.

      Darüber hinaus stellt sich insbesondere bei "Referenzen" die Frage nach dem Wahrheitsgehalt und eventuellen vertraglichen Vereinbarungen.

      Vertragliche Vereinbarungen? Ich glaube nicht, dass mir jemand verbieten darf zu erwähnen, dass ich irgendwann einen Auftrag für $firma erledigt habe. Eine eventuelle Geheimhaltungspflicht betrifft eher Art und Inhalt der Tätigkeit, die reine Tatsache sollte unkritisch sein.

      In jedem Fall würde ich sowohl den Wortlaut, als auch die Verwendung eines Logos oder einer bestimmten Bezeichnung mit dem betroffenen Unternehmen abstimmen.

      So long,
       Martin

      --
      Man ist so alt, wie man sich fühlt.
      Aber niemals so wichtig.
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      1. Hello,

        Vertragliche Vereinbarungen? Ich glaube nicht, dass mir jemand verbieten darf zu erwähnen, dass ich irgendwann einen Auftrag für $firma erledigt habe. Eine eventuelle Geheimhaltungspflicht betrifft eher Art und Inhalt der Tätigkeit, die reine Tatsache sollte unkritisch sein.

        Da hätte ich in manchen Staaten aber Sorge um meine Gesundheit, wenn ich dort erwähnen würde, dass ich für die FIRMA gearbeitet hätte...

        *scnr*
        Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

        Tom vom Berg

        --
         ☻_
        /▌
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      2. [latex]Mae  govannen![/latex]

        Die Frage muß lauten, ist es ohne Genehmigung illegal?

        • Gehören hinter die Sätze eigentlich Fragezeichen oder doch Punkte?

        weder/noch. So wie du es geschrieben hast, ist es AFAIS falsch. Richtig:

        a) Die Frage muss lauten: Ist es ohne Genehmigung illegal?
        b) Die Frage muss lauten, ob es ohne Genehmigung illegal ist.

        Ob ohne Genehmigung illegal es ist, die Frage lauten muß.

        Cü,

        Kai, sich heute grün vorkommend

        --
        Dank Hixies Idiotenbande geschieht grade eben wieder ein Umdenken in Richtung "Mess up the Web". (suit)
        Foren-Stylesheet Site Selfzeug JS-Lookup
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        1. Hallo,

          b) Die Frage muss lauten, ob es ohne Genehmigung illegal ist.
          Ob ohne Genehmigung illegal es ist, die Frage lauten muß.

          yo, da isser ja wieder!

          Kai, sich heute grün vorkommend

          Kai der Kobold? :-)

          Ciao,
           Martin

          --
          Butterkeksverteiler zu werden ist vermutlich eine der wenigen beruflichen Perspektiven, die sich noch bieten, wenn man einen an der Waffel hat.
            (wahsaga)
          Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
          1. [latex]Mae  govannen![/latex]

            Kai der Kobold? :-)

            Was es alles gibt… (:

            Cü,

            Kai

            --
            Dank Hixies Idiotenbande geschieht grade eben wieder ein Umdenken in Richtung "Mess up the Web". (suit)
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            SelfCode: sh:( fo:| ch:? rl:( br:< n4:( ie:{ mo:| va:) js:| de:> zu:) fl:( ss:| ls:?
      3. Theoretisch illegal könnte es sein wegen dem Urheber-, Marken-, Namens- und Wettbewerbsrecht. Da muß man schauen, ob etwas zutrifft oder überhaupt zutreffen könnte.

        Bei einem Firmenlogo ist es schon sehr wahrscheinlich, dass Namens- und/oder Markenrecht betroffen sind.

        Ich habe die Rechte ja aufgezählt, weil sie zumindest berühert sein könnten. Aber:

        Es gibt Umstände die ausschließen könnten, daß ein Verstoß vorliegt und es sind schon nur ganz bestimmte Dinge verboten. Nennungen sind in der Regel zulässig, und eine Marke mit dem Markenzeichen zu bezeichen ist wohl das normalste auf der Welt.

        Urheberrecht möglicherweise auch, wenn das Logo die erforderliche Schöpfungshöhe hat

        Sonst hätte ich es nicht aufgezählt. Die Bedingung dürfte aber selten erfüllt sein. Aber selbst wenn doch, wer ein Werk zur Nutzung als Markenzeichen zuläßt, der muß sich, denke ich, mit so ziemlich jeder Nutzung _als Kennzeichen für die Marke_ durch so ziemlich jeden abfinden.

        Vertragliche Vereinbarungen? Ich glaube nicht, dass mir jemand verbieten darf zu erwähnen, dass ich irgendwann einen Auftrag für $firma erledigt habe.

        Was verstehst Du unter vertraglichen Vereinbarungen, wenn das nicht möglich sein soll? Heute habe ich mit jemandem geredet, dem ist die flächenbezogene Masse für das für einen Bericht zu verwendende Papier vorgeschrieben wurde.

  4. Moin!

    Man sieht sie an jeder Ecke und ich will gar nicht wissen wie selten zu Recht: Logos bekannter und großer Firmen in der Rubrik "Referenzen".

    Aber ist es überhaupt legal diese Logos ohne Abstimmung mit den Firmen zu verwenden? Kann mich kaum vorstellen, dass das "Webstudio Allestoll" von z.B. SIEMENS ein OK bekommen hat.

    Why not? Große Firmen nehmen gerne Preisnachlässe und geben dafür ihren Name her. Ist ja auch Werbung für diese...

    Auf der sicheren Seite ist man, vor allem wenn es um Webpräsenzen geht, immer mit (verkleinerten) Bildschirmfotos der Webseite. Die kann man nicht verbieten und wenn es stimmt, dass man die Seite gemacht hat, dann ist man immer fein raus: Art. 5 GG. Einer Erlaubnis bedarf es dazu nicht, das ist vergleichbar mit dem Fotografieren eines Hauses von der Straße aus. Aller Urheberrechtsfragen sind dann beantwortet: gegen einen solchen Screenshot - der nicht das Firmenlogo als erkennbares Hauptmotiv eines Ausschnittes hat - gibt es keine Handhabe.

    ... Schlimmstenfalls gibt es dann keinen weiteren Auftrag der Firma.

    Insofern stellt sich die Rechtsfrage übrigens nur sekundär.

    MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

    fastix

    1. Moin!

      gegen einen solchen Screenshot - der nicht das Firmenlogo als erkennbares Hauptmotiv eines Ausschnittes hat - gibt es keine Handhabe.

      Falls es jemand nicht glaubt: Selbst der querulatorisch-klagefreudige, am 22.2.2010 infolge Suizid verstorbene "Rechtsanwalt"  Günter Freiherr von Gravenreuth ist zu Lebzeiten "im Viereck gesprungen" und hat sicher vor Wut gebrüllt als im Zusammenhang mit seinen diversen Verurteilungen und verlorenen Prozessen wegen Eigentumsdelikten immer wieder Screenshots seiner Webseite veröffentlicht wurden - darauf sogar sein Foto und dieser Text, dass es nicht sein könne, dass der, der der sich gesetzmäßig verhalte, sich wie Idiot vorkommen müsse.  Machen konnte er nichts dagegen.

      Das ist bei einem Logo nicht anders.

      MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

      fastix

    2. Die kann man nicht verbieten ... das ist vergleichbar mit dem Fotografieren eines Hauses von der Straße aus. Aller Urheberrechtsfragen sind dann beantwortet: gegen einen solchen Screenshot - der nicht das Firmenlogo als erkennbares Hauptmotiv eines Ausschnittes hat - gibt es keine Handhabe.

      Also im Falle von Urheberrecht § 57 Unwesentliches Beiwerk nicht § 59 Werke an öffentlichen Plätzen (wie auch?). Mit Markenrecht hat das nichts zu tun.

      1. Moin!

        Mit Markenrecht hat das nichts zu tun.

        Nein. Jedenfalls nicht so lange z.B. die Webdesignfirma das Logo nicht:

        1. markenmäßig verwendet und(!)
        2. der Schutzbereich der Marke nicht Kern- oder Randbereiche des "Webdesigns" berührt.

        Aber schon dem Punkt 1 geht man mit dem Bildschirmfoto schon aus dem Weg.

        MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

        fastix

  5. Namen und Logos unterfallen dem Markenrecht. § 23 I MarkenG schreibt klar vor, dass im Rechtsverkehr die Verwendung der Marke nicht verbieten kann, solange diesen nicht den guten Sitten widerspricht (also beispielsweise eine vorsätzlich irreführende Verwendung darstellt).

    Gruß, LX

    --
    RFC 1925, Satz 2: Egal, wie fest man schiebt, ganz gleich, wie hoch die Priorität ist, man kann die Lichtgeschwindigkeit nicht erhöhen.
    1. Hallo,

      in §23 Z. 1  (die meintest du doch, oder?) ist lediglich von "Name und Anschrift" die Rede. Nicht aber von einem Logo.

      Die beiden anderen Ziffern treffen meiner Meinung nach auf diesen Sachverhalt auch nicht zu.

      Man darf die Marke eines Dritten nutzen, wenn man die Produkte des Markeninhabers weiterverkauft - weil man sonst ja nicht mal eine genaue Beschreibung des Produktes abgeben könnte. Aber man kann, zumindest nicht aufgrund von §23 ein Logo seiner Kunden nutzen.

      Man verkauft ja nicht die Produkte der Kunden sondern seine eigenen.

      Ich habe mich mit der Thematik nicht wirklich auseinandergesetzt. Mein Rechtsverständnis sagt mir aber, dass man die Logos zumindest nicht verwenden darf, sofern man es nicht erlaubt bekommt. Auch mit dem Namen könnte es da wohl schwehr werden.

      Gruß
      Alex

      1. Hello,

        Mein Rechtsverständnis sagt mir aber, dass man die Logos zumindest nicht verwenden darf, sofern man es nicht erlaubt bekommt.

        Ebendies versuchte ich ja auszuführen. Das sind aber auch nur Erfahrungswerte (ich habe da also schon Lehrgeld gezahlt) und ich kenne die genaue Herleitung nicht mehr. Dazu müsste ich in die Papierablage steigen. Digitalisierung habe ich damals noch nicht betrieben.

        Eine Bildmarke oder eine Wort-Bildmarke unterliegt auf jedem Fall einem erhöhten Schutz. Sie unterliegt außerdem noch dem Schutz durch das Urheberrecht. Es kann einem daher passieren, dass man vom Inhaber des Logos abgemhant werden MUSS (auch, wenn diser das gar nicht unbedingt will), da dieser nur eingeschränkte Nutzungsrechte vom Urheber erhalten hat. Von eingeschränkten Nutzungsrechten ist aber im Regelfall auszugehen, es sei denn, dass ein vernünftiger Lizenzvertrag geschlossen wurde und eine adäquate Zahlung geflossen ist.

        Reine textliche Nutzung einer Marke ist hingengen gegen diese Ansprüche freizuhalten. Das geht sowohl aus dem Urheberrecht als auch aus dem Markenrecht hervor.

        Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

        Tom vom Berg

        --
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