Hello,
Mein Rechtsverständnis sagt mir aber, dass man die Logos zumindest nicht verwenden darf, sofern man es nicht erlaubt bekommt.
Ebendies versuchte ich ja auszuführen. Das sind aber auch nur Erfahrungswerte (ich habe da also schon Lehrgeld gezahlt) und ich kenne die genaue Herleitung nicht mehr. Dazu müsste ich in die Papierablage steigen. Digitalisierung habe ich damals noch nicht betrieben.
Eine Bildmarke oder eine Wort-Bildmarke unterliegt auf jedem Fall einem erhöhten Schutz. Sie unterliegt außerdem noch dem Schutz durch das Urheberrecht. Es kann einem daher passieren, dass man vom Inhaber des Logos abgemhant werden MUSS (auch, wenn diser das gar nicht unbedingt will), da dieser nur eingeschränkte Nutzungsrechte vom Urheber erhalten hat. Von eingeschränkten Nutzungsrechten ist aber im Regelfall auszugehen, es sei denn, dass ein vernünftiger Lizenzvertrag geschlossen wurde und eine adäquate Zahlung geflossen ist.
Reine textliche Nutzung einer Marke ist hingengen gegen diese Ansprüche freizuhalten. Das geht sowohl aus dem Urheberrecht als auch aus dem Markenrecht hervor.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg